Zwischenlager Ahaus: Probelauf erfolgreich durchgeführt

AHAUS – Die BGZ hat im Zwischenlager Ahaus erfolgreich einen Probelauf für eine mögliche Einlagerung von CASTOR-Behältern mit Brennelementkugeln aus dem Zwischenlager in Jülich durchgeführt.

Expert*innen der BGZ absolvierten mit einem leeren CASTOR-Behälter Arbeitsschritte, die für eine Einlagerung erforderlich sind. Die BGZ hat dadurch gezeigt, dass sie die Behälter sicher annehmen und aufbewahren kann.

Unabhängige Sachverständige überwachten im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) als für das Zwischenlager Ahaus zuständige Aufsichtsbehörde den Probelauf und bestätigten dessen ordnungsgemäße Durchführung.

Der Probelauf ist ein üblicher Bestandteil atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren und Voraussetzung dafür, dass eine Einlagerung beladener Behälter stattfinden kann. Für einen Transport der Jülicher Behälter nach Ahaus liegen noch nicht alle Voraussetzungen und Genehmigungen vor.

Hintergrund:

Die Atomaufsicht NRW hat im Jahr 2014 angeordnet, das Zwischenlager für die 152 Behälter mit Brennelementkugeln in Jülich zu räumen. Grund dafür waren unter anderem Nachweise zur Erdbebensicherheit, die nicht rechtzeitig erbracht werden konnten.

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) als Betreiberin des Zwischenlagers Jülich verfolgt zwei Optionen zur Räumung des Lagers: den Transport der Behälter nach Ahaus und den Neubau eines Lagers in Jülich. Es muss die Option umgesetzt werden, die am schnellsten realisierbar ist. Dies ist aktuell der Transport nach Ahaus. Die JEN will die derzeit noch parallele Verfolgung der Neubau-Option beenden, sobald die ersten Transporte nach Ahaus durchgeführt werden.

Rechtsvorgänger von JEN und BGZ haben bereits in den 2000er-Jahren Verträge über eine mögliche Verbringung der 152 AVR-Behälter in das Zwischenlager Ahaus geschlossen, die bis heute wirksam sind. Indem sich die BGZ auf eine Einlagerung in Ahaus vorbereitet, kommt sie demnach ihren vertraglichen Pflichten nach.