Gorleben: 25 Jahre Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

Vor 25 Jahren wurde der erste CASTOR-Behälter in das Zwischenlager Gorleben transportiert. Die Rahmenbedingungen der deutschen Atompolitik sowie der Entsorgung radioaktiver Abfälle haben sich seitdem fundamental verändert.

Der erste Behälter mit Brennelementen traf am 25. April 1995 in Gorleben ein. Dies erfolgte unter dem damaligen Konzept, die hochradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Atomkraftwerke in den Zwischenlagern Ahaus und Gorleben zentral aufzubewahren. Mit der Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2002 sind dann an den Standorten der Atomkraftwerke Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente errichtet worden, dadurch wurden deren Transporte nach Ahaus und Gorleben obsolet. Zudem ist die Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland ab dem Jahr 2005 eingestellt worden.

Zehn Jahre später haben die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Abfallverursacher im Rahmen des Neustarts der Endlagersuche ein Konzept abgestimmt, wonach die noch aus dem Ausland zurückzuführenden Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente nicht mehr nach Gorleben, sondern in die Zwischenlager Biblis, Isar, Brokdorf und Philippsburg zu transportieren sind. Hierzu wurde das Atomgesetz entsprechend geändert. Demnach hat der endgültig letzte Castor-Transport nach Gorleben im Jahr 2011 stattgefunden. https://rueckfuehrung.bgz.de/

Im Jahr 2016 sind dann die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt worden. Die AKW-Betreiber sind seitdem für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Zwischen- und Endlagerung liegt nun in der Verantwortung des Bundes. Als dessen Gesellschaft betreibt die BGZ seit 2017 das Zwischenlager Gorleben. Dadurch ist die Finanzierung und Durchführung der sicheren Zwischenlagerung am Standort Gorleben – wie an allen anderen Zwischenlagern in Deutschland auch – bis zur Endlagerung der radioaktiven Abfälle gewährleistet. Mit dem Standortauswahlgesetz ist die Grundlage geschaffen worden für eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche nach diesem Endlager. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens ist die sogenannte weiße Landkarte. Bei der Suche wird das gesamte Bundesgebiet betrachtet, ohne bestimmte Regionen zu bevorzugen und ohne bestimmte Regionen von vornherein auszuschließen. https://www.bmu.de/pressemitteilung/hendricks-novelliertes-standortauswahlgesetz-schafft-grundlage-fuer-faires-und-legitimes-suchverfahr/

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