BGZ weist Vorwurf versäumter Fristen zurück

Würgassen – Die Bezirksregierung Detmold hat einen Widerspruch der BGZ gegen die bestehende Regionalplanung mit der Begründung abgelehnt, dieser sei zu spät eingegangen. Ungeachtet der noch ausstehenden Prüfung des Schreibens der Bezirksregierung hält das Essener Unternehmen an seinem Vorhaben fest, in Würgassen ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad zu errichten.

Das Schreiben der Bezirksregierung sei von der BGZ zur Kenntnis genommen worden und werde derzeit geprüft, sagte Bereichsleiter Dr. Heinz-Walter Drotleff. Unabhängig von dieser Prüfung sei das Unternehmen davon überzeugt, dass dieses seinen Widerspruch fristgerecht eingereicht habe. „Wir sehen daher keinen Anlass, unsere Planungen für dieses gesamtgesellschaftlich so wichtige Vorhaben zur Vollendung des Atomausstiegs zu ändern“, erklärte Drotleff. Die Bezirksregierung hatte in ihrem Schreiben argumentiert, der Widerspruch der BGZ gegen die geltende Regionalplanung im Bereich Beverungen/Würgassen sei zu spät erfolgt.

In ihrem Widerspruch nach Paragraf 5 Raumordnungsgesetz hat die BGZ die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Logistikzentrums herausgestellt. Das Logistikzentrum für das Endlager Konrad ist wesentlicher Bestandteil der Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und dem Rückbau von Atomkraftwerken, aus Forschung, Gewerbe und Medizin aus der gesamten Bundesrepublik. Geregelt ist dies im Entsorgungsübergangsgesetz aus dem Jahr 2017.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

 

 

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