Der Auftrag der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ergibt sich aus dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. Damit wurden Ende 2016 die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes.
Die zur Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung gegründete BGZ betreibt seit 2019 neben den Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke. Hinzu kommen seit 2020 auch zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Kernkraftwerkstandorten. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ.
Die BGZ ist eine in privater Rechtsform organisierte, eigenständige Gesellschaft. Die Kosten der BGZ werden zunächst über den Bundeshaushalt finanziert. Diese Kosten werden dann dem Bund durch den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung erstattet.
Organigramm der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (Stand: November 2024)
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