Der Auftrag der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ergibt sich aus dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. Damit wurden Ende 2016 die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes.
Die zur Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung gegründete BGZ betreibt seit 2019 neben den Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke. Zudem werden in einem weiteren Schritt ab 2020 auch zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Kernkraftwerkstandorten an die BGZ übertragen. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die BGZ darüber hinaus beauftragt, das Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) zu planen und zu errichten.
Während die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (HAW) aktuell läuft, ist der Standort eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LAW/MAW) bereits gefunden. Dieses wird im niedersächsischen Salzgitter errichtet. Das Endlager Konrad ist damit das erste nach dem Atomrecht genehmigte Endlager in Deutschland und soll im Jahr 2027 fertiggestellt sein. Für die Errichtung und den Betrieb beider Endlager ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zuständig.
Heute befinden sich die für das Endlager Konrad vorgesehenen radioaktiven Abfälle in Zwischenlagern an über 35 Standorten in Deutschland. Mit Hilfe des LoK können die radioaktiven Abfälle immer zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Reihenfolge am Endlager angeliefert und dort eingelagert werden. Dadurch verkürzt sich nicht nur die Einlagerungszeit des Endlagers Konrad, sondern auch die Betriebszeit der Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung eines LoK bildet das Entsorgungsübergangsgesetz, das hier wörtlich von einem „zentralen Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Konrad“ spricht. Die unverzügliche Planung und Errichtung eines solchen Lagers ist mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode beschlossen worden. Auch das neue Regierungsbündnis zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bekräftigt im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung. Zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Alle Informationen zum Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) finden Sie hier.
Die BGZ ist eine in privater Rechtsform organisierte, eigenständige Gesellschaft. Die Kosten der BGZ werden zunächst über den Bundeshaushalt finanziert. Diese Kosten werden dann dem Bund durch den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung erstattet.