Für die sichere Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle setzt die BGZ auf fachliches Knowhow und die hohe Kompetenz einer wachsenden Zahl von Mitarbeiter*innen. Mit der Bildung eines Aufsichtsrats trägt das bundeseigene Unternehmen dieser Wachstumsdynamik nun Rechnung.
Der neu gebildete Aufsichtsrat der BGZ besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Vier Vertreter*innen wurden von der Gesellschafterversammlung bestimmt, zu ihnen zählen der Vorsitzende Christian Kühn, Dr. Susan Krohn (Ministerialdirigentin im Bundesumweltministerium), Dr. Martin Hillebrecht Freiherr von Liebenstein (Ministerialrat im Bundesfinanzministerium) und Prof. Dr. Julia Hartmann (Professorin für Management und Nachhaltigkeit an der EBS Business School). Zwei weitere Mitglieder wurden nach einem festgelegten Wahlverfahren von den Arbeitnehmer*innen der BGZ gewählt. Thomas Tittel und Thomas Klein (Fachkraft für Arbeitssicherheit) vertreten deren Interessen im Aufsichtsrat.
Das Gremium bestellt, überwacht und berät die BGZ-Geschäftsführung und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die BGZ wurde als Gesellschaft des Bundes in Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Unternehmen dieser Rechtsformen mit mehr als 500 Arbeitnehmer*innen sind gesetzlich verpflichtet, einen mitbestimmten Aufsichtsrat zu etablieren.