Erklärung zur Barrierefreiheit
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) als öffentliche Stelle des Bundes im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bemüht, ihre Website www.bgz.de im Einklang mit den Bestimmungen des BGG sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bgz.de und https://zwischenlager.info, einschließlich der zugehörigen Subdomains, veröffentlichte Website der BGZ.
Die Erklärung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie in Leichter Sprache wird derzeit erstellt und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die BGZ hat von einem externen Dienstleister eine Selbstbewertung der Website www.bgz.de nach BITV 2.0 unter Verwendung des anwendbaren Standards EN 301 549/WCAG 2.2 durchführen lassen. Danach ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die BGZ ist bemüht, die Barrierefreiheit der Website schnellstmöglich weiter zu verbessern.
Eine erneute Prüfung der Webseite ist für 2025 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend beispielhaft aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Textalternativen
Barriere: Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Beschriftungen und Alternativtexte werden zeitnah ergänzt bzw. angepasst.
- Zeitbasierte Medien
Barriere: Bei aufgezeichneten Videos mit Untertiteln fehlen teilweise anschaltbare oder inkludierte Untertitel bzw. Audiodeskriptionen bei Videos, die in der Mediathek zu finden sind.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Untertitel bzw. Audiodeskriptionen werden zeitnah ergänzt.
- Anpassbar
Barriere: Anpassbare Elemente sind teilweise oder nicht barrierefrei aufgrund fehlender oder nicht eindeutiger Auszeichnung.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Barrieren werden zeitnah angepasst bzw. behoben.
- Unterscheidbar
Barriere: Farben von Links oder Texten sind teilweise nicht deutlich genug bzw. Kontraste nicht hoch genug.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Links und Texte werden eindeutiger kenntlich gemacht bzw. Kontraste erhöht, gegebenenfalls weitere visuelle Indikatoren (z. B. Unterstreichung bei Links) ergänzt. Anpassungen erfolgen zeitnah.
- Tastaturbedienbar
Barriere: Die Standorte der verschiedenen Zwischenlager auf den drei Deutschlandkarten sind nicht per Maus bedienbar. Andere Karten arbeiten mit einblendbaren Inhalten, die nur per Mausdrüberfahren, aber nicht z. B. per Tastatur erreichbar sind.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Bedienung per Maus bzw. Tastatur wird zeitnah angepasst.
- Ausreichend Zeit
Barriere: Das Bilder-Karussell startet automatisch, eine Option, es zu pausieren oder zu verstecken fehlt.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Option zum Pausieren oder Verstecken des Bilder-Karussells wird zeitnah zur Verfügung gestellt.
- Navigierbar
Barriere: Linktexte sind teilweise nicht aussagekräftig.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Nicht aussagekräftige Linktexte werden zeitnah angepasst.
- Eingabemodalitäten
Barriere: Sichtbare Beschriftungen sind nicht eindeutig und aussagekräftig.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Sichtbare Beschriftungen werden zeitnah angeglichen.
- Lesbar
Barriere: Satzbestandteile sind teilweise nicht in der entsprechenden Sprache ausgewiesen.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Auszeichnung in entsprechenden Sprachen werden ergänzt.
- Kompatibel
Barriere: Namen, Rollen und Werte sind teilweise nicht verfügbar.
Behebung der Barriere und Zeitplan: Entsprechende Barrieren werden zeitnah behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.11.2024 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die BGZ ist bemüht, ihr Online-Angebot www.bgz.de barrierefrei zugänglich zu machen. Damit uns dies gelingt, sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sollten Ihnen Barrieren auf den oben genannten Websites der BGZ auffallen, die wir bisher noch nicht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet haben, dann melden Sie uns diese bitte an info@bgz.de. Unter dieser Adresse können Sie auch Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. Diese E-Mail-Adresse stellt die nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der BGZ aufzunehmen dar.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt sehen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.