Broschüre: Verlängerte Zwischenlagerung kurz und knapp
Ein wesentlicher Auftrag der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) ist es, hochradioaktive Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke bis zur Abgabe an ein Endlager sicher aufzubewahren. Hierzu betreiben wir derzeit Zwischenlager an 13 Standorten. Ab dem Jahr 2034 laufen die auf 40 Jahre begrenzten Genehmigungen dieser sogenannten Brennelemente-Zwischenlager sukzessive aus.
Die BGZ beantragt deshalb Genehmigungen für den Weiterbetrieb der Brennelemente-Zwischenlager. Die Anträge nach § 6 des Atomgesetzes stellen wir beim dafür zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Inhalt:
- Exemplarischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
- Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben
- Wie Sie uns erreichen















ACHTUNG: dem Beitragselement muss die Klasse ‚mediathek‘ zugewiesen werden




