Meldepflichtige Sachverhalte und Verstöße
Meldepflichtige Sachverhalte sind insbesondere Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von Beschäftigten der BGZ oder Geschäftspartner*innen in Ausübung ihrer Diensttätigkeit begangen werden. Beispiele für Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sind Betrug, Untreue, Korruption und Unterschlagung, Bilanzfälschungen, der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Umweltschädigungen sowie die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten oder Stakeholder*innen.
Gemeldet werden können auch Verstöße gegen sonstige Regelungen und Compliance-Vorschriften. Konkrete Beispiele dafür sind insbesondere auch Verstöße gegen die Leitlinie für regelkonformes Verhalten, arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben, Themen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes oder Diskriminierungen.
Whistleblowing System
(1) Interne Meldestelle
Bei Fragen und/oder Anregungen oder Bedenken zum Thema Compliance können Sie sich als hinweisgebende Person an unseren Compliancebeauftragten wenden.
Sie können den Compliancebeauftragten auf verschiedenen Wegen erreichen:
Postalisch oder per E-Mail
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
z.Hd. Compliancebeauftragter
Frohnhauser Str. 50
45127 Essen
E-Mail: compliancebeauftragter@bgz.de
Telefonisch
Die interne Meldestelle der BGZ nimmt Ihre Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen. Telefon: +49 201 2796-1717
Sofern Ihnen Anonymität wichtig ist, wird ein Anruf mit unterdrückter Nummer empfohlen.
Wir weisen darauf hin, dass ein zusammenfassendes Protokoll über die telefonische Meldung erstellt wird.
Eine Tonaufzeichnung oder Erstellung eines Wortprotokolls erfolgen nur mit Ihrer Einwilligung.
Persönliches Erscheinen
Die Meldestelle der BGZ nimmt Ihre Hinweise auch persönlich entgegen.
Bitte vereinbaren Sie hierzu schriftlich oder telefonisch (von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr) einen Gesprächstermin.