Compliance

Regelkonformes Verhalten ist für die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH selbstverständlich. Die BGZ erwartet von all ihren Organen, Beschäftigten und Geschäftspartner*innen ein regelkonformes Verhalten hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und die Erfüllung von ihr selbst gesetzten Standards und Anforderungen. Integrität hat für die BGZ höchste Priorität. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abstellen zu können. Das Hinweisgebersystem der BGZ bietet allen die Möglichkeit, Regel- oder Gesetzesverstöße zu melden.

Von jeder Person, die für und mit uns arbeitet, erwarten wir integres Handeln. Unser Verhaltenskodex unterstreicht unsere Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Geschäftspartner*innen und Stakeholder*innen. Er hilft uns, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Sollten Sie dennoch mögliche Gesetzes- und Regelverstöße feststellen, gibt es verschiedene Meldestellen zur anonymen Übermittlung von Hinweisen. Nicht nur BGZ-Mitarbeiter*innen, sondern auch unsere Stakeholder*innen, deren Mitarbeiter*innen und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll über die folgenden Kanäle melden.

Wir schützen die Interessen der Hinweisgebenden nicht nur durch die Einrichtung eines gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgebende mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen. Sie können Hinweise auch gänzlich anonym melden, sofern rechtlich zulässig.

Die mit der Betreuung des Hinweisgebersystems der BGZ betrauten Personen bieten Gewähr für unparteiisches Handeln, sind unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Meldepflichtige Sachverhalte und Verstöße

Meldepflichtige Sachverhalte sind insbesondere Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von Beschäftigten der BGZ oder Geschäftspartner*innen in Ausübung ihrer Diensttätigkeit begangen werden. Beispiele für Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sind Betrug, Untreue, Korruption und Unterschlagung, Bilanzfälschungen, der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Umweltschädigungen sowie die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten oder Stakeholder*innen.

Gemeldet werden können auch Verstöße gegen sonstige Regelungen und Compliance-Vorschriften. Konkrete Beispiele dafür sind insbesondere auch Verstöße gegen die Leitlinie für regelkonformes Verhalten, arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben, Themen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes oder Diskriminierungen.

Whistleblowing System

(1) Interne Meldestelle

Bei Fragen und/oder Anregungen oder Bedenken zum Thema Compliance können Sie sich als hinweisgebende Person an unseren Compliancebeauftragten wenden.

Sie können den Compliancebeauftragten auf verschiedenen Wegen erreichen:

Postalisch oder per E-Mail

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
z.Hd. Compliancebeauftragter
Frohnhauser Str. 50
45127 Essen

Telefonisch

Die interne Meldestelle der BGZ nimmt Ihre Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen. Telefon: +49 201 2796-1717

Sofern Ihnen Anonymität wichtig ist, wird ein Anruf mit unterdrückter Nummer empfohlen.
Wir weisen darauf hin, dass ein zusammenfassendes Protokoll über die telefonische Meldung erstellt wird.
Eine Tonaufzeichnung oder Erstellung eines Wortprotokolls erfolgen nur mit Ihrer Einwilligung.

Persönliches Erscheinen

Die Meldestelle der BGZ nimmt Ihre Hinweise auch persönlich entgegen.

Bitte vereinbaren Sie hierzu schriftlich oder telefonisch (von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr) einen Gesprächstermin.

(2) Externe Meldestelle

Eine staatliche Meldestelle wurde beim Bundesamt für Justiz eingerichtet:

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn

Sollten Sie einen Hinweis über das Bundesamt für Justiz in Betracht ziehen, stehen Ihnen diesbezüglich auf der Internetseite des BfJ weitergehende aktuelle Informationen zur Verfügung (bspw. rechtlichen Grundlagen, häufig gestellte Fragen, Meldewege):
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html