Nachrüstung
Vor dem Hintergrund neuerer Erkenntnisse zu möglichen Einwirkungen Dritter sind die Betreiber aller deutschen Zwischenlager aufgefordert worden, die Sicherung ihrer Anlagen anzupassen. Dazu wird in Ahaus aktuell eine zusätzliche Schutzwand direkt um die Lagerhalle gebaut. Optisch bleibt das Zwischenlager durch diese bauliche Maßnahme nahezu unverändert. Bis zur Errichtung der Schutzwand erhöhen temporäre Maßnahmen in der Anlagensicherung den Schutz gegen Einwirkungen Dritter. Im Rahmen der Errichtung der Schutzwand sind zudem bereits Kerosinabläufe für den Fall des Absturzes einer großen Passagiermaschine auf das TBL-A eingebaut worden, um auch bei der zukünftigen Nutzung alle Schutzziele sicher erfüllen zu können.
Hintergründe des Bundesumweltministeriums zur Nachrüstung finden Sie unter: www.bmub.bund.de
AVR-Brennelemente Jülich
Da die Genehmigung für die Lagerung der 152 Behälter vom Typ CASTOR® THTR/AVR in Jülich Mitte 2013 ausgelaufen ist, und das Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht im Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem Jülicher Zwischenlager angeordnet hatte, verfolgt die verantwortliche Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) drei Optionen zu deren weiteren Verbleib: Einen Transport der Brennelemente in die USA, den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich und eine Aufbewahrung im Zwischenlager Ahaus.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, jetzt BfE) hat dazu am 21.07.2016 die Genehmigung erteilt, die 152 Behälter aus Jülich im TBL-A zwischenzulagern. Da jedoch die entsprechende Transportgenehmigung bislang nicht erteilt ist, liegen somit aber noch nicht alle erforderlichen atomrechtlichen Grundlagen für eine Verlagerung der AVR-Brennelemente nach Ahaus vor. Wann mit der Erteilung der Transportgenehmigung gerechnet werden kann, ist noch offen. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft deren Eigentümerin, die JEN in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente/
Forschungsreaktorbrennelemente
Das TBL-A ist für die Aufbewahrung der ausgedienten Brennelemente der Forschungsreaktoren der deutschen Universitäten vorgesehen.
Seit Ende des Jahres 2014 ist daher das Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung der ausgedienten Forschungsreaktorbrennelemente der „Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) in CASTOR®-Behältern vom Typ MTR 3 fortgesetzt worden. Deren Transport nach Ahaus ist aus heutiger Sicht ab dem Jahr 2019 geplant.
FRM II ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Technischen Universität München.
Arbeitsgebiete am FRM II sind unter anderem die Herstellung von Radiopharmaka und die Direktbestrahlung oberflächennaher Tumore mittels schneller Neutronen zur Krebstherapie.
Hintergründe zum FRM II finden Sie unter: www.frm2.tum.de
Der Betreiber des Berliner Forschungsreaktors BER II, das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB), hat der BGZ im Sommer 2018 Anfang Juni seine Absicht mitgeteilt, bestrahlte Brennelemente des BER II in Ahaus zwischenlagern zu wollen. Da der BER II 2019 endgültig abgeschaltet wird, sollen insgesamt drei Behälter mit Brennelementen nach Ahaus verbracht werden. Transport und Lagerung erfolgen in Behältern vom Typ CASTOR® MTR 3. Die Aufbewahrung in Ahaus bedarf einer Genehmigung durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Mit einem Transport der Brennelemente nach Ahaus ist nach HZB-Planung nicht vor 2023 zu rechnen.
Das HZB hat eine vertraglich geregelte Option für die Zwischenlagerung seiner Brennelemente in Ahaus. Der entsprechende Antrag nach dem Atomgesetz wurde bereits im Jahr 1995 gestellt. Da absehbar war, dass HZB eine erteilte Genehmigung zu dem damaligen Zeitpunkt zunächst nicht nutzen würde, wurde der Antrag im Jahr 2004 einstweilig zurückgestellt.
Die BGZ nimmt – auf Grundlage ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem HZB – das Genehmigungsverfahren beim BfE wieder auf.
Weitere Informationen, auch zum Berliner Forschungsreaktor, finden Sie auf der Internetseite des HZB.
Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen
Im Jahr 2006 ist die Aufbewahrung von hochdruckverpressten mittelradioaktiven Hülsen und Strukturteilen deutscher Brennelemente aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich beantragt worden. Zur Rücknahme aller Wiederaufarbeitungsabfälle aus deutschen Brennelementen besteht eine völkerrechtsverbindliche Verpflichtung. Dazu sollen 150 Behälter vom Typ TGC-27 mit den hochdruckverpressten mittelradioaktiven Hülsen und Strukturteilen deutscher Brennelemente im TBL-A eingelagert werden.