Gesetze/Berichte/Protokolle / 27.1.2017 / Zurück
Entsorgungsübergangsgesetz (EntsorgÜG)
Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz übernahm der Bund die Zuständigkeit für Zwischen- und Endlagerung aller radioaktiven Abfälle aus den deutschen Kernkraftwerken von deren Betreibern. Geregelt wird damit auch, welche Zwischenlager von der BGZ betrieben werden. Aus Ausgleich zahlten die Energieversorgungsunternehmen rund 24 Milliarden Euro in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo).
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