Gesetze/Berichte/Protokolle / 26.7.2018 / Zurück

ESK-Stellungnahme „Sicherheitstechnische und logistische Anforderungen an ein Bereitstellungslager für das Endlager Konrad“

In diesem Papier erläutert die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) zum einen die Notwendigkeit eines zentralen Bereitstellungslagers (Logistikzentrum Konrad), zum anderen beschreibt die ESK den Rahmen, der für Errichtung und Betrieb des LoK gelten soll. Dazu zählen etwa der Abstand zum Endlager Konrad, sicherheitstechnische Anforderungen sowie die Anforderungen an die anzuliefernden Abfallgebinde.

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