Gesetze/Berichte/Protokolle / 12.3.2018 / Zurück

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wird erstmals die Notwendigkeit eines zentralen Bereitstellungslagers begründet. Für einen zügigen Einlagerungsbetrieb im Endlager Konrad sei das Bereitstellungslager (LoK) „unverzichtbar“.

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