Verlängerte Zwischenlagerung
Genehmigungsverfahren Gorleben
Das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben wurde 1995 in Betrieb genommen. Auf einer Nutzfläche von ca. 5.000 m² verfügt das Brennelemente-Zwischenlager über 420 Stellplätze für Transport- und Lagerbehälter mit einer genehmigten Gesamtkapazität von 3.800 t Schwermetall. 113 Stellplätze sind belegt, weitere Behälter werden nicht eingelagert. Das Zwischenlager ist bis 2034 genehmigt. Da bis dahin noch kein Endlager zur Verfügung steht, ist eine verlängerte Zwischenlagerung notwendig.
Im Brennelemente-Zwischenlager Gorleben sind die folgenden Behälter eingelagert:
- 3 CASTOR V/19
- 1 CASTOR lc
- 1 CASTOR lla
- 74 CASTOR HAW 20/28 CG
- 21 CASTOR HAW28M
- 12 TN 85
- 1 TS 28 V
Die ersten fünf Behälter der Baureihen CASTOR V/19, CASTOR Ic und CASTOR Ila wurden ab 1995 im Brennelemente-Zwischenlager Gorleben eingelagert. Sie beinhalten ausgediente Brennelemente aus ehemaligen Kernkraftwerken.
Die übrigen 108 Behälter stammen aus der Rückführung und beinhalten verglaste hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich. Weitere Informationen zum Brennelemente-Zwischenlager Gorleben finden Sie hier: https://zwischenlager.info/standort/gorleben/
Vor dem Hintergrund sich dynamisch verändernder Gefährdungslagen sind die Betreiber aller deutschen Zwischenlager aufgefordert worden, die Sicherung ihrer Anlagen anzupassen. In diesem Zusammenhang baut die BGZ in Gorleben eine Schutzwand rund um die Halle mit den hochradioaktiven Abfällen und errichtet zudem eine neue Sicherungszentrale für die Überwachung des Zwischenlagers. Die Bauarbeiten haben 2024 begonnen. Bis zur Errichtung der Schutzwand gewährleisten temporäre Maßnahmen den Schutz gegen Angriffe von außen.
Das Genehmigungsverfahren
Für den weiteren Betrieb des Zwischenlagers Gorleben über 2034 hinaus wird die BGZ bereits acht Jahre vor dem Ende der bestehenden Genehmigung im Jahr 2026 einen Antrag auf Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes beim zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stellen. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier: https://bgz.de/verlaengerte-zwischenlagerung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) am Standort Gorleben
Am Standort Gorleben findet im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Dazu wird die Umgebung des Zwischenlagers über eine gesamte Vegetationsperiode durch eine*n externe*n Fachplaner*in beobachtet und dokumentiert. Die Festlegung des konkreten Untersuchungsrahmens erfolgt auf Grundlage des Scoping-Termins. Dieser Termin fand unter Federführung des BASE sowie unter Einbeziehung von Umweltverbänden, Behörden und sonstigen Dritten statt.
Anhand der Ergebnisse der Kartierung wird geprüft, ob der Weiterbetrieb des Zwischenlagers mit dem bisherigen Status künftig Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben kann. Der auf dieser Grundlage erstellte UVP-Bericht wird im Laufe des Genehmigungsverfahrens öffentlich ausgelegt und kann beim Erörterungstermin diskutiert werden.
Den gesamten Prozess hatte die BGZ zusammen mit dem BASE interessierten Bürger*innen bei einer Dialogveranstaltung ausführlich erläutert und diskutiert.
Meilensteine auf dem Weg zur verlängerten Zwischenlagerung
Kommunikation und Beteiligung
Anlässlich der verlängerten Zwischenlagerung möchte die BGZ den schon seit Jahren bestehenden Austausch mit Menschen aus der Region weiter vertiefen. Dabei soll eine Möglichkeit zur Mitwirkung geschaffen werden, die über die formelle Beteiligung im Rahmen des vom BASE geführten Verfahrens hinausgeht. Die BGZ hat daher Anfang 2026 eine Dialoggruppe ins Leben gerufen mit dem Ziel, gemeinsam mit Anwohnenden sowie relevanten Akteuren aus der Region verschiedene Perspektiven und Fragen zur verlängerten Zwischenlagerung zu bearbeiten und in einen vertrauensvollen Austausch zu gehen.
Die Besetzung der Dialoggruppe erfolgte folgendermaßen: Neben eingeladenen Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Institutionen und der Politik wurden zehn Plätze unter interessierten Einzelpersonen verlost. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Zusammensetzung der Gruppe möglichst divers ist.
Die Dialoggruppe kommt bis zur Antragstellung durch die BGZ regelmäßig zusammen und wirft einen vertiefenden Blick auf verschiedene Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der BGZ fallen. Die Auswahl der Themen erfolgt durch die Dialoggruppe, wobei die BGZ verschiedene inhaltliche Vorschläge macht. Die Ergebnisse der Dialoggruppen-Sitzungen werden auf dieser Website veröffentlicht.
Neben den Dialoggruppen-Sitzungen sind auch zwei öffentliche Veranstaltungen geplant, bei denen die BGZ die breite Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Verfahrens zur verlängerten Zwischenlagerung informiert und viel Raum für Fragen und Anregungen bietet.
Selbstverständlich wird unser Engagement in der Öffentlichkeit nicht enden, nachdem wir den Antrag eingereicht haben. Wir werden den Dialog mit den Menschen vor Ort während des gesamten Verfahrens fortführen und Fortschritte transparent kommunizieren.
Anwohner*innen haben die Möglichkeit, sich im Informationshaus Gorleben mit fachkundigen BGZ-Mitarbeiter*innen auszutauschen und Fragen zur verlängerten Zwischenlagerung zu stellen. Darüber hinaus vermitteln zahlreiche Modelle, Schautafeln oder Kurzvideos vor Ort einen guten Einblick in das Thema Zwischenlagerung.
Informationshaus Gorleben
Lüchower Straße 4
29475 Gorleben
Telefon 05882 10-0
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 14-17 Uhr
Darüber hinaus können sich Interessierte mit Fragen und Anregungen über die folgenden Kanäle an die BGZ wenden:
Unterlagen zum Genehmigungsverfahren
nach §6 AtG und UVP
Unterlagen zum informellen Beteiligungsverfahren
durch die BGZ
Ansprechpartner

Dr. Tristan Zielinski
Standortkommunikation Gorleben
Telefon 05882 10-286
E-Mail tristan.zielinski@bgz.de

Burghard Rosen
Leiter Presse und Standortkommunikation
Telefon 0201 2796-1480
E-Mail burghard.rosen@bgz.de

