Neue Zwischenlager­gesellschaft in Essen gestartet

Der Bund hat zum 1. August 2017 die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH mit Sitz in Essen – einschließlich der Zwischenlager Ahaus (BZA GmbH) und Gorleben (BLG GmbH) – von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH übernommen. Die Übernahme der BGZ erfolgte ohne Zahlung eines Kaufpreises. Da mit der Eintragung in das Handelsregister zum 1. August 2017 auch die erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen erteilt worden sind, nimmt die BGZ nun ihre Arbeit auf, nachdem sie bereits am 1. März 2017 von der GNS in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium gegründet und seither aufgebaut worden ist.

Damit ändert sich die Zuständigkeit für die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben. Diese bisher von der GNS als Gesellschaft der Energieversorgungsunternehmen wahrgenommene Aufgabe fällt in die Verantwortung der BGZ als Gesellschaft des Bundes. Zum Geschäftsfeld der BGZ werden ab 2019 auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke gehören. Zudem wird die BGZ in einem weiteren Schritt ein Jahr später auch zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Kernkraftwerkstandorten übernehmen. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen künftig zentral in der Hand der BGZ. Da diese die rund 80 Beschäftigten an den Standorten Ahaus und Gorleben sowie rund 70 mit der Organisation der Zwischenlagerung betrauten Beschäftigten aus der GNS-Zentrale in Essen übernommen hat, verfügt sie von Beginn an über fachkundiges und zuverlässiges Personal, das einen reibungslosen Betriebsübergang gewährleistet.
Die BGZ ist eine in privater Rechtsform organisierte, eigenständige Gesellschaft, deren Kosten über den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung finanziert werden. Alleiniger Gesellschafter der BGZ ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium. Vertreten wird die BGZ durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler. „Die BGZ ist bereits in der Startaufstellung eine leistungsfähige und kompetente Gesellschaft, da unser Personal über jahrzehnte-lange Erfahrung und Know-how im Betrieb und in der Organisation von Zwischen-lagern verfügt. Dadurch sind wir in der Lage, die sichere und zuverlässige Zwischen-lagerung in Ahaus und Gorleben fortzusetzen und in einem nächsten Schritt gemäß dem Entsorgungsübergangsgesetz die Zwischenlager an den deutschen Kernkraft-werken zu übernehmen und zu betreiben“, fasst Wilhelm Graf als technischer Geschäftsführer die operativen Aufgaben der BGZ zusammen. Der kaufmännische Geschäftsführer Lars Köbler ergänzt: „Insgesamt werden wir dafür Sorge tragen, dass die radioaktiven Abfälle und ausgedienten Brennelemente bis zu deren End-lagerung unter den höchsten Sicherheitsstandards aufbewahrt werden. Die dazu im Entsorgungsfonds bereitgestellten finanziellen Mittel werden wir umsichtig und gewissenhaft einsetzen.“

Hintergrund

Mit dem “Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung” wurden Ende letzten Jahres die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes, dazu haben die Energie-versorgungsunternehmen die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von rund 24,1 Milliarden Euro am 3. Juli 2017 auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kern-technischen Entsorgung bei der Deutschen Bundesbank eingezahlt.

Meldung des Bundesumweltministeriums vom 01.08.2017:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bund-uebernimmt-atomare-zwischenlager/

Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 26.06.2017:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170703-kernkraftsbetreiber-haben-einzahlungen-an-nuklearen-entsorgungsfonds-in-hoehe-von-24-mrd-euro-geleistet.html

Meldung des Bundesumweltministeriums vom 08.05.2017:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/hendricks-bundesregierung-treibt-die-neustrukturierung-im-atombereich-voran/

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