Zwischenlager Brokdorf: BGZ stellt Gemeinderat neues Brandschutz-Konzept vor

BROKDORF – Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Brokdorfer Gemeinderates haben Vertreter der BGZ mit den Ratsmitgliedern aktuelle Themen am Standort erörtert. Im Mittelpunkt stand die weitere Entkopplung des Zwischenlagerbetriebs vom Kernkraftwerk: So soll der Brandschutz für das Zwischenlager voraussichtlich in 2025 von der öffentlichen Feuerwehr übernommen werden.

„Derzeit ist die Werkfeuerwehr des Kernkraftwerkes für den Brandschutz bei der BGZ verantwortlich“, erläuterte Marco Paschen, der Leiter des Zwischenlagers. Vor dem Hintergrund des anstehenden Rückbaus muss der Brandschutz für das Zwischenlager neu geregelt werden. Ein entsprechendes Konzept wurde mit Vertreter*innen der Gemeinde Brokdorf und des Kreises Steinburg eingehend beraten. Das Ergebnis: „Es ist vorgesehen, in den kommenden Monaten eine Handlungs- und Finanzierungsvereinbarung für die Übernahme des Brandschutzes mit der Gemeinde zu unterzeichnen“, so Marco Paschen.

„Zwei Punkte lagen dem Gemeinderat bei den Beratungen besonders am Herzen“, betonte Bürgermeister Jörg Schmidt. „Ganz wichtig war uns, dass unsere lokale Feuerwehr von Anfang an eingebunden war. Ihre Bedürfnisse und Anforderungen müssen berücksichtigt werden.“ Darüber hinaus sei entscheidend, dass der Mehraufwand für die Kommune nicht zu Lasten der Bürger*innen gehen dürfe. „Auf Basis der Handlungs- und Finanzierungsvereinbarung können Gemeinde, Feuerwehr und BGZ ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen und gut zusammenarbeiten“, so Schmidt.

Ein weiteres Thema in der Gemeinderatssitzung war die anstehende Rückführung von sieben Behältern mit hochradioaktiven Abfällen aus der englischen Wiederaufarbeitung nach Brokdorf. „Nachdem die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung der Abfälle im Frühjahr dieses Jahres erteilt wurde, konnten wir im Sommer den Probelauf mit einem leeren Behälter erfolgreich durchführen“, erläuterte BGZ-Standortkommunikator Jonas Wingert. Der Transport, für den die Energieversorgungsunternehmen verantwortlich sind, könne nach aktuellem Stand 2026 erfolgen.

Abschließend informierten die BGZ-Vertreter die Kommunalpolitiker*innen über die Fortschritte bei den Baumaßnahmen am Zwischenlager. Diese umfassen im Wesentlichen die Errichtung eines Wachgebäudes, einer zusätzlichen Schutzwand sowie eines neuen Durchfahrschutzes.

Im Anschluss an die Sitzung sagte Bürgermeister Jörg Schmidt: „Wir pflegen seit Jahren einen engen und vertrauensvollen Austausch mit der BGZ als Zwischenlagerbetreiberin und sind immer frühzeitig über alle relevanten Entwicklungen informiert. Transparente Informationen sowie das persönliche Gespräch sind die entscheidenden Grundlagen für eine weiterhin gute Zusammenarbeit.“

Neckarwestheim: Landtagsabgeordnete besichtigen Brennelemente-Zwischenlager

NECKARWESTHEIM – Die Landtagsabgeordneten Tayfun Tok und Erwin Köhler (Bündnis 90/ Die Grünen) besuchten gemeinsam mit den Bürgermeistern Jochen Winkler (Neckarwestheim) und Dr. Jörg Frauhammer (Gemmrigheim) das Zwischenlager. Bei einem Rundgang durch das Tunnellager erhielten die Politiker Einblicke, wie die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle gewährleistet wird.

In zwei unterirdischen Tunnelröhren befinden sich derzeit 99 Behälter mit abgebrannten Brennelementen. Da die Genehmigung dieses Zwischenlagers im Jahr 2046 ausläuft, ein Endlagerstandort aber erst ab Mitte des Jahrhunderts benannt werden soll, informierten sich die Landtagsabgeordneten über die Vorbereitungen der BGZ auf eine verlängerte Zwischenlagerung. „Wir werden die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle auch über die kommenden Jahrzehnte gewährleisten“, erläuterte Thomas Taschke, Leiter des Zwischenlagers. Die Sicherheit fuße auf einem robusten Konzept mit einer umfassenden Überwachung und Erfahrungen aus einem jahrzehntelangen, störungsfreien Betrieb.

Mit Blick auf den größeren Zeitbedarf bei der Endlagersuche betonte Standortkommunikatorin Dr. Genevieve Mulack: „Die BGZ wird rechtzeitig eine neue Genehmigung für das Zwischenlager beantragen und die Sicherheit in den zu führenden Verfahren nachweisen.“ Dazu habe die BGZ ein umfangreiches Forschungsprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen das Langzeitverhalten von Behältern und Inventaren untersucht werde. Nach der Besichtigung erklärten MdL Tayfun Tok und MdL Erwin Köhler, dass auch sie sich für bestmögliche Sicherheitsstandards einsetzen. Zudem begrüßen sie die Ankündigung der BGZ, bei der verlängerten Zwischenlagerung auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen. Die Bürgermeister der beiden Standortgemeinden wiesen auf den Informationsbedarf der Bevölkerung hin, den die BGZ durch einen regelmäßigen Dialog vor Ort erfülle.

Hintergrund:

Die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Neckarwestheim läuft im Jahr 2046 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da ein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle erst Mitte dieses Jahrhunderts benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Jahrzehnte dauern, bis das Endlager errichtet ist und alle Behälter an dieses Endlager abgegeben werden können. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor und hat dazu ein Forschungsprogramm aufgelegt. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.

Gericht bestätigt Aufbewahrungsgenehmigung für Jülicher Brennelemente

AHAUS – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Klagen gegen die Aufbewahrung der Jülicher Brennelemente im Zwischenlager Ahaus abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) plant, die Brennelemente in 152 CASTOR-Behältern per LKW nach Ahaus bringen zu lassen. Die dazu erforderliche atomrechtliche Beförderungsgenehmigung steht allerdings noch aus.

„Die BGZ kann die CASTOR-Behälter aus Jülich sicher im Zwischenlager Ahaus aufbewahren“, erklärt Dr. Matthias Heck, Bereichsleiter Genehmigungen bei der BGZ. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) habe dies bereits mit Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung im Jahr 2016 bestätigt. „Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun geurteilt, dass diese Genehmigung rechtmäßig ist.“
Im Zwischenlager Ahaus werden seit über 30 Jahren baugleiche Behälter des Typs THTR/AVR nach einem bewährten Konzept aufbewahrt. Im vergangenen Jahr hatte die BGZ die Annahme eines leeren CASTOR-Behälters aus Jülich erprobt. Dieser Probelauf verlief reibungslos, das haben unabhängige Sachverständige bestätigt.
Bevor die CASTOR-Behälter in das Zwischenlager Ahaus transportiert werden können, muss das BASE eine Beförderungsgenehmigung erteilen, die ein Logistikunternehmen im Auftrag der JEN beantragt hatte. Diese Genehmigung steht noch aus.

Hintergrund:
Das Zwischenlager in Jülich muss aufgrund einer Anordnung der NRW-Atomaufsicht geräumt werden. Die JEN verfolgt deshalb zwei Optionen: Den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich und den Transport der Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus. Die JEN entscheidet darüber, welche Option umgesetzt wird. Die BGZ bereitet sich auf eine mögliche Einlagerung vor, weil sie dazu vertraglich verpflichtet ist.

Zwischenlager Ahaus: Leere Transportbehälter werden in den USA verwertet

AHAUS – 24 leere Transportbehälter, die für die Zwischenlagerung in Ahaus vorgesehen waren, werden nun bei einem Unternehmen in den USA verwertet. Die Behälter stammen aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in Frankreich.

„Es handelt sich um leere, nicht mehr benötigte und innen kontaminierte Behälter französischer Bauarten, mit denen ausgediente Brennelemente von Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach La Hague in Frankreich transportiert wurden“, erläutert Dr. Matthias Heck, Bereichsleiter Genehmigungen bei der BGZ. Sie seien in den vergangenen Wochen von Frankreich in die USA transportiert worden und nun bei einem spezialisierten Recycling-Unternehmen angekommen. Dort werden die Behälter einzeln überprüft und dann nach und nach verwertet.
Dr. David Knollmann, BGZ-Pressesprecher für die Region Nordwest, ergänzt: „Die BGZ hatte bereits im Mai dieses Jahres in einer öffentlichen Dialogveranstaltung darüber informiert, dass als Alternative zur Zwischenlagerung in Ahaus eine Verwertung der Behälter im Ausland geprüft wird. Diese Option konnte nun realisiert werden.“
Die BGZ hat für die leeren Transportbehälter im Juni 2023 eine Aufbewahrungsgenehmigung beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragt und wird den Antrag zurücknehmen, sobald die Verwertung in den USA abgeschlossen ist.

Hintergrund:
Ursprünglich hätten 152 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Ahaus transportiert werden sollen. Deutschland und Frankreich einigten sich jedoch im Jahr 2021 darauf, diese Abfälle in La Hague zu belassen und stattdessen leere Transportbehälter in Ahaus aufzubewahren. Hier ist es nun gelungen, deren Verwertung in den USA zu vereinbaren.

Philippsburg: CASTOR-Behälter aus Frankreich im Zwischenlager eingetroffen

PHILIPPSBURG – Vier CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich sind in das Zwischenlager transportiert worden. Mit der sicheren Aufbewahrung dieser Abfälle bis zur Abgabe an ein Endlager setzt die BGZ ihren gesetzlichen Auftrag um. Die Sicherheit der Zwischenlagerung wurde zuvor umfassend überprüft und atomrechtlich genehmigt sowie zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt.

Der Transport der CASTOR-Behälter startete in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Dort wurden die hochradioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken angefallen sind, in Glas eingeschmolzen und in Edelstahlkokillen abgefüllt. Jeweils 28 dieser Kokillen wurden anschließend in CASTOR-Behälter des Typs HAW28M verladen. Dieser Behältertyp kam bereits 2020 bei der Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an den BGZ-Standort Biblis zum Einsatz.

Fachleute der BGZ werden die vier Behälter überprüfen und im Zwischenlager an das Behälterüberwachungssystem anschließen. Bei einem Probelauf im Herbst 2021 demonstrierte die BGZ die sichere Einlagerung bereits mit einem unbeladenen, baugleichen Behälter unter behördlicher Aufsicht.

„Mit der Einlagerung der vier Behälter im Zwischenlager endet ein umfangreiches Projekt, das mit intensiver Vorbereitung auf einem hohen Sicherheitsniveau verbunden war“, sagt Dr. Steffen Vonderau, Leiter des Zwischenlagers Philippsburg. „Ich bedanke mich bei allen Kolleg*innen und den beteiligten Institutionen, mit denen wir die Einlagerung vorbereitet haben“, so Dr. Vonderau.

Dass alle Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Behälter erfüllt sind, hat die BGZ gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargelegt und mit der Aufbewahrungsgenehmigung bestätigt bekommen. Mit der Ablehnung der Eilanträge gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung der Kernbrennstoffe im Zwischenlager Philippsburg bestätigte zuletzt auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Konzept der Zwischenlagerung.

Hintergrund:
Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber der Atomkraftwerke ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip. Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

BGZ beantragt Umweltverträglichkeitsprüfung zur verlängerten Zwischenlagerung in Gorleben und lädt zum Dialog ein

GORLEBEN – Die BGZ wird beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragen, vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuleiten. Dies wird die BGZ mit der Öffentlichkeit im Landkreis Lüchow-Dannenberg erörtern.

Die Genehmigung für das Brennelement-Zwischenlager Gorleben (BZG) läuft im Jahr 2034 aus. Die BGZ plant, im Jahr 2026 den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter im BZG beim BASE zu beantragen. Damit startet formal das Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz. Stefan Weber leitet bei der BGZ die Abteilung Genehmigungen und erläutert: „Wir gehen davon aus, dass für das zu führende Genehmigungsverfahren eine UVP erforderlich ist und haben deshalb nun den Antrag gestellt.“

Weber erläutert, dass mit der UVP mögliche Umweltauswirkungen der verlängerten Zwischenlagerung geprüft werden. In dem gesetzlich festgelegten Verfahren wird zunächst der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt. Das BASE als zuständige Genehmigungsbehörde informiert die BGZ über den Inhalt, Umfang, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen der UVP. Die BGZ muss dem BASE dabei auch darlegen, welche weiteren Änderungen am Standort gegebenenfalls geplant sind. In einer Besprechung des Untersuchungsrahmens (dem Scoping-Termin) unter Federführung des BASE werden dann Fachwissen und Kenntnisse von Sachverständigen, Umweltverbänden, Behörden oder sonstigen Dritten einbezogen. Anhand des dabei festgelegten Untersuchungsrahmens werden die Umweltuntersuchungen über eine Vegetationsperiode durch einen Fachplaner durchgeführt und dokumentiert.

Im weiteren Verlauf dieses Prozesses erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit durch das BASE, sich auf formalem Wege einzubringen. Sie kann die ausgelegten Unterlagen einsehen, sich zum Vorhaben äußern und an einem Erörterungstermin teilnehmen. Nach Auswertung des Erörterungstermins wird die UVP abgeschlossen. Die Ergebnisse werden dann in dem zu führenden Genehmigungsverfahren für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben berücksichtigt.

Darüber hinaus wird die BGZ Anfang nächsten Jahres die Öffentlichkeit in einer Dialogveranstaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg über die Randbedingungen des sich an die UVP anschließenden Genehmigungsverfahrens informieren. Standortkommunikator Dr. Tristan Zielinski ergänzt: „Wir haben von Beginn an die Notwendigkeit einer verlängerten Zwischenlagerung mit der Öffentlichkeit in unterschiedlichen Formaten auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg erörtert. So haben wir beispielsweise im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unser Forschungsprogramm mit den Menschen aus der Region diskutiert. Daran werden wir weiter anknüpfen und den Termin für unsere Informationsveranstaltung frühzeitig bekannt geben.“

Hintergrund:
Die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da erst Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Dekaden dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.

Abfall-Zwischenlager Biblis: Korrosion an einem Fass mit schwachradioaktiven Abfällen

BIBLIS – Bei einer routinemäßigen Überprüfung im Abfallzwischenlager 1 haben BGZ-Mitarbeitende eine Korrosion an einem Fass festgestellt, in dem schwachradioaktive Abfälle aufbewahrt werden. Eine Kontamination oder Freisetzung radioaktiver Stoffe konnte durch Messungen ausgeschlossen werden. Die Sicherheit der Zwischenlagerung, und damit der Schutz von Mensch und Umwelt, war und ist jederzeit gegeben.

Es handelt sich um ein 400-Liter-Fass, das im Jahr 1980 mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt wurde. Die Abfälle sind mit Beton vergossen worden, so dass der sichere Einschluss der schwachradioaktiven Abfälle durch die Betonstruktur gewährleistet ist. In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und dem Eigentümer RWE wird das Fass nun zunächst in ein Überfass eingestellt.

Die zuständige Aufsichtsbehörde wurde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Hintergrund:
Mit dem “Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung” wurden im Jahr 2017 die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes, zu diesem Zweck sind die BGZ und die BGE gegründet worden.

Die BGZ betreibt aktuell dreizehn Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Gemäß Entsorgungsübergangsgesetz wird sie zudem noch das Zwischenlager Krümmel übernehmen. Die dort aufbewahrten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen im Endlager Konrad endgelagert werden. Es wird voraussichtlich Anfang der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Aufgabe der BGZ ist es, diese Abfälle bis zur Abgabe an das Endlager sicher zwischenzulagern, sie für den Transport und die Abgabe an das Endlager vorzubereiten sowie die Anlieferung nach Konrad zu planen und umzusetzen.

Bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung handelt es sich um Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken wie beispielsweise Werkzeuge, Schutzkleidung, Filter sowie ausgebaute Anlagenteile. Für die Zwischen- und Endlagerung der Abfälle werden verschiedene Behältertypen verwendet. Sie unterscheiden sich in Form, Material und Größe. So gibt es zum Beispiel zylinderförmige Beton- und Gussbehälter oder kubische Behälter in mehreren Größen aus Stahl, Beton und Guss.

Aktuell steht der überwiegende Anteil der in den Zwischenlagern der BGZ aufbewahrten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle noch im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen, die auch für deren Zustand und die fachgerechte Verpackung verantwortlich sind. Die BGZ übernimmt diese erst in ihr Eigentum, wenn die fachgerechte Verpackung behördlich bestätigt wurde. Erst mit dieser behördlichen Bestätigung geht auch die Verantwortung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf die BGZ über.

Philippsburg: Gericht bestätigt Konzept der Zwischenlagerung – CASTOR-Behälter dürfen eingelagert werden

PHILIPPSBURG – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Eilanträge gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager Philippsburg abgelehnt und somit das Konzept der Zwischenlagerung bestätigt.

Zuvor hatten die Stadt Philippsburg sowie Privatpersonen gegen die erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung geklagt und zudem vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Der VGH hat nun die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die Aufbewahrungsgenehmigung abgelehnt.

Damit bestätigt der VGH das Konzept der Zwischenlagerung und stellt klar, dass eine zusätzliche Exposition der Bevölkerung durch Direktstrahlung oder Ableitungen radioaktiver Stoffe mit den einzulagernden Behältern aus der Wiederaufarbeitung nicht verbunden sei. Zudem würden die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung weiterhin deutlich unterschritten. Eine Gefährdung von Menschen und Umwelt kann somit ausgeschlossen werden.

Auch das genehmigte Reparaturkonzept für die CASTOR-Behälter genüge den Anforderungen an die erforderliche Schadensvorsorge. Zudem gibt es aus Sicht des Senats keine Anhaltspunkte, dass das Zwischenlager gegen Sabotageakte oder terroristische Anschläge nicht hinreichend gesichert sei. Auch hier wird das Konzept der BGZ bestätigt. Der VGH verweist darauf, dass das Risiko derartiger Szenarien durch die Sicherheitsbehörden regelmäßig bewertet werde und aktuell mehrere baulich-technische Maßnahmen von der BGZ umgesetzt würden.

Dr. Matthias Heck leitet bei der BGZ den Bereich Genehmigungen und resümiert: „Wir sehen unsere Arbeit und das Konzept der Zwischenlagerung bestätigt. Oberstes Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt, dessen Einhaltung wurde durch das Urteil bekräftigt.“

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber der Atomkraftwerke ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet.

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip. Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon vier Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Philippsburg. Bei den Behältern, die von La Hague nach Philippsburg kommen sollen, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Brokdorf eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

Gorleben: Bürgerinitiative besucht BGZ-Zwischenlager

GORLEBEN – Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg hat sich bei einem Besuch vor Ort über aktuelle Themen wie das laufende Bauprojekt oder die verlängerte Zwischenlagerung informiert.

„Die BGZ errichtet zurzeit eine Schutzwand rund um die Halle mit den hochradioaktiven Abfällen sowie eine neue Sicherungszentrale“, so Standortsprecher Dr. Tristan Zielinski. Letztere sei gleichzeitig eine Voraussetzung für den Rückbau der Pilotkonditionierungsanlage (PKA). So habe die BGZ frühzeitig angekündigt, die PKA in einem mehrstufigen Verfahren stillzulegen und anschließend zurückzubauen.

Ein weiteres Thema war die verlängerte Zwischenlagerung. Die Genehmigung des Brennelemente-Zwischenlagers Gorleben läuft zum Jahresende 2034 aus. Da ein Endlagerstandort erst zur Mitte des Jahrhunderts benannt werden soll, bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung darauf vor, eine neue Genehmigung zu beantragen. „Wesentlicher Baustein hierfür ist unser Forschungsprogramm, mit dem wir die Sicherheit der Zwischenlagerung auch für die Zeit nach 2034 nachweisen werden“, so Zielinski. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung habe die BGZ dies auch bereits in Gorleben diskutiert und werde weiterhin aktiv über alle Schritte informieren sowie Fragen zur neuen Genehmigung erörtern.

Nach dem Besuch sagte der Pressesprecher der Bürgerinitiative, Wolfgang Ehmke: „Auch wenn wir in vielen Fragen unterschiedlicher Meinung sind, tauschen wir uns regelmäßig mit der BGZ aus. Uns ist es wichtig, dass mit der Neugenehmigung weitere CASTOR-Transporte ausgeschlossen bleiben. Da in der Halle „nur“ 113 der insgesamt 420 Stellplätze belegt sind, sollte die BGZ bei der Neugenehmigung die jetzige Situation abbilden und sich auf die 113 Behälter beschränken. Wir fordern seit langem: „Nichts rein, nichts raus!“

Forum Zwischenlagerung: Junge Generation diskutiert über nukleare Entsorgung

BERLIN – Die Verantwortung für den Umgang mit radioaktiven Abfällen wird noch viele Generationen beschäftigen: Ist das eigentlich gerecht? Und wie kann die nukleare Entsorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelingen? Darüber haben mehr als 100 Gäste beim Forum Zwischenlagerung „next generation“ auf Einladung der BGZ diskutiert.

Im Fokus der eintägigen Veranstaltung im Futurium in Berlin standen sieben Workshops, in denen die Teilnehmer*innen über die Themen nukleare Entsorgung und Generationengerechtigkeit aus verschiedenen Perspektiven diskutierten. Geleitet wurden die Runden von Studierenden verschiedener Hochschulen, jungen Vertreter*innen von Nichtregierungs-Organisationen sowie Betreibern von Zwischenlagern. Beleuchtet wurden dabei rechtliche und kommunikative Aspekte der nuklearen Entsorgung ebenso wie die Umweltverträglichkeit und Beteiligung.

In sieben Workshops diskutierten die Teilnehmer*innen über verschiedene Aspekte der Generationengerechtigkeit bei der nuklearen Entsorgung.

Weitere Impulse zum Thema erhielten die Teilnehmer*innen des Forums durch Keynotes der Nachwuchswissenschaftlerin Julia Niedermeyer von der TU München sowie des Wissenschaftsjournalisten Jacob Beautemps, der auf dem YouTube-Kanal breaking lab wissenschaftliche Themen aufbereitet.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Cedric Engels, der sich als „Doktor Whatson” Wissenschaftsthemen in Film, Fernsehen und auf seinem YouTube-Kanal widmet.

Bekannt aus TV und von YouTube: Die Wissenschaftsjournalisten Cedric Engels (l.) aka “Doktor Whatson”, der als Moderator durch das Forum Zwischenlagerung führte, und Keynote-Speaker Jacob Beautemps.

Für Unterhaltung sorgten die Science Busters mit Wissenschaftskabarett. Studierende der TU Berlin zeigten im Rahmen des „Forum Kino“ einen Film über die Zwischen- und Endlagerung; eine Ausstellung der beiden jungen Fotografen Jann Höfer und Martin Lamberty zum atomaren Erbe sowie Infostände vieler Akteure im Bereich der nuklearen Entsorgung rundeten das Angebot ab. Austausch und Vernetzung standen schließlich beim Ausklang am Abend im Vordergrund.

Eine gute Gelegenheit zum Austausch und Netzwerken bot das Forum Zwischenlagerung “next generation”.

„Ich freue mich über die geglückte Premiere dieses neuen Formats“, sagte Bettina Hesse, Vorsitzende der BGZ-Geschäftsführung, im Nachgang der Veranstaltung. „Es ist der BGZ ein großes Anliegen, die Meinungen derjenigen Menschen zu hören, auf deren Schultern die Verantwortung der nuklearen Entsorgung in den nächsten Jahrzehnten liegt. Daher werden wir den Austausch mit der jungen Generation weiter ausbauen.”

Im Futurium in Berlin fand das Forum Zwischenlagerung “next generation” statt, zu dem die BGZ eingeladen hatte.