Verlängerte Zwischenlagerung: BGZ erläutert die nächsten Schritte
GORLEBEN – Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens für die verlängerte Zwischenlagerung am Standort Gorleben hat die BGZ beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Gestern stellte das bundeseigene Unternehmen das Gesamtvorhaben im Landkreis Lüchow-Dannenberg der Öffentlichkeit vor.
Dr. Matthias Heck (Bereichsleiter Genehmigungen) erläuterte, dass die BGZ in 2026 eine Genehmigung für die Zwischenlagerung am Standort Gorleben über den bisher genehmigten Zeitraum hinaus beim BASE beantragen werde. „Zudem werden wir den Antrag auf die bereits vorhandenen 113 Behälter und deren Inventar beschränken, da eine weitere Einlagerung hochradioaktiver Abfälle nicht vorgesehen ist“, betonte Heck. Er informierte auch darüber, dass an den Behältern mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die sich im benachbarten Abfalllager befinden, vor deren Transport zum Endlager Konrad noch Maßnahmen durchgeführt werden müssten, für die eine Anpassung der Infrastruktur vor Ort erforderlich sei. Hier stehe die BGZ noch am Beginn ihrer Planungen und werde die Öffentlichkeit dazu fortlaufend informieren.
„Wir haben die Notwendigkeit einer verlängerten Zwischenlagerung für hochradioaktive Abfälle von Beginn an im Dialog mit der Öffentlichkeit diskutiert“, betonte Dr. Tristan Zielinski, Standortkommunikator der BGZ in Gorleben. Die BGZ werde anknüpfend an ihre frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ein Format vor Ort anbieten, um die Bevölkerung bei dem Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Dieses werde die BGZ in einer Auftaktveranstaltung noch in diesem Jahr vorstellen und mit interessierten Bürger*innen diskutieren.
Vertreter*innen des BASE stellten im Anschluss die Inhalte und anzuwendenden Untersuchungsmethoden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vor, die die BGZ bei der Genehmigungsbehörde beantragt hat.
Hintergrund:
Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG) läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da erst Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Dekaden dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Die BGZ hat seit ihrer Gründung die Notwendigkeit der verlängerten Zwischenlagerung kommuniziert und plant, im Jahr 2026 die längere Aufbewahrung der CASTOR-Behälter in Gorleben beim BASE zu beantragen. Damit startet formal das Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz.