Meldung des BfE: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Gorleben erforderlich
Die Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.
Im Rahmen der Erweiterung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter soll in Gorleben – wie an den anderen deutschen Zwischenlagern auch – eine zusätzliche Schutzwand um die Lagerhalle errichtet sowie Kerosinabläufe eingebaut werden. Die hierfür eingereichten Anträge nach Atom- und Baurecht werden zurzeit durch die zuständigen Behörden geprüft.
Die Begründung der Entscheidung ist unter der Internetadresse des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung www.bfe.bund.de/bekanntmachungen sowie über das UVP-Portal des Bundes www.uvp-portal.de öffentlich zugänglich.


