Meldung des BfE: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Gorleben erforderlich

In einer öffentlichen Bekannt­machung teilt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Ent­sorgung (BASE) mit Datum vom 08. März 2018 mit, dass im laufen­den Geneh­migungs­ver­fahren zur Nach­rüstung des Zwischen­lagers Gorleben keine Umwelt­verträg­lich­keits­prüfung (UVP) erfor­derlich ist.

Die Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.

Im Rahmen der Erweiterung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter soll in Gorleben – wie an den anderen deutschen Zwischenlagern auch – eine zusätzliche Schutzwand um die Lagerhalle errichtet sowie Kerosinabläufe eingebaut werden. Die hierfür eingereichten Anträge nach Atom- und Baurecht werden zurzeit durch die zuständigen Behörden geprüft.

Die Begründung der Entscheidung ist unter der Internetadresse des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung www.bfe.bund.de/bekanntmachungen sowie über das UVP-Portal des Bundes www.uvp-portal.de öffentlich zugänglich.

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