Meldung des BfE: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Gorleben erforderlich
In einer öffentlichen Bekanntmachung teilt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Datum vom 08. März 2018 mit, dass im laufenden Genehmigungsverfahren zur Nachrüstung des Zwischenlagers Gorleben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Die Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.
Im Rahmen der Erweiterung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter soll in Gorleben – wie an den anderen deutschen Zwischenlagern auch – eine zusätzliche Schutzwand um die Lagerhalle errichtet sowie Kerosinabläufe eingebaut werden. Die hierfür eingereichten Anträge nach Atom- und Baurecht werden zurzeit durch die zuständigen Behörden geprüft.
Die Begründung der Entscheidung ist unter der Internetadresse des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung www.bfe.bund.de/bekanntmachungen sowie über das UVP-Portal des Bundes www.uvp-portal.de öffentlich zugänglich.