Coronavirus: Sichere Zwischenlagerung gewährleistet

Als Unternehmen, das für die sichere Aufbewahrung radioaktiver Abfälle zuständig ist, hat BGZ die vom Coronavirus ausgehenden Risiken von Beginn an sehr ernst genommen. Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung sowie unserer Mitarbeiter*innen stehen für uns immer an erster Stelle.

Wir ergreifen daher bereits seit Wochen präventive Maßnahmen, um die Mitarbeiter*innen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Diese werden täglich neu bewertet und lageabhängig ausgeweitet und ergänzt. Dazu gehören neben Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit unter anderem Vorkehrungen, mit denen der Kontakt der Beschäftigten untereinander und mit anderen Personengruppen eingeschränkt wird sowie zusätzliche Schritte, die den Zugang zu unseren Betriebsstätten beschränken.
Bei der Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in den Zwischenlagern der BGZ ist und bleibt dabei die Sicherheit auch angesichts der aktuellen Lage uneingeschränkt gewährleistet.

Beim Betrieb der Zwischenlager bewährt sich gegenwärtig das Konzept der trockenen Zwischenlagerung in Transport- und Lagerbehältern. Dieses Konzept stellt die Einhaltung der Schutzziele primär über die Bauweise der dickwandigen Metallbehälter sicher. Dadurch ist die Einhaltung der Schutzziele stets gewährleistet:

  • Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge erheblicher Direktstrahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe muss verhindert werden können.
  • Eine einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, mit denen ohne Wiederaufarbeitung und Anreicherung die Möglichkeit der unmittelbaren Herstellung einer kritischen Anordnung gegeben ist, muss verhindert werden können.
  • Eine einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoff in Mengen, mit denen eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge erheblicher Direktstrahlung oder Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe aus Kernbrennstoffen an einem anderen Ort möglich ist, muss verhindert werden können.

Die Arbeits- und Kommunikationsfähigkeit der BGZ mit Aufsichtsbehörden, Partnerunternehmen und der Öffentlichkeit ist an allen Standorten gewährleistet.

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