Ahaus: Bezirksregierung Münster genehmigt Aufbewahrung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen

Die Bezirksregierung Münster hat der BGZ die Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz erteilt, im Zwischenlager Ahaus weiterhin schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufzubewahren.

Der westliche Hallenbereich des Zwischenlagers Ahaus wird seit Sommer 2010 für die Aufbewahrung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle genutzt. Die bisherige Genehmigung der Bezirksregierung Münster ist bis zum 20. Juli 2020 befristet. Mit der nun erteilten neuen Genehmigung bleiben die bislang genehmigte Art und Höchstmenge sowie das Aktivitätsinventar unverändert.

Bei den Abfällen handelt es sich um verpackte Stoffe, die aus dem Betrieb und dem Rückbau von Atomkraftwerken stammen wie beispielsweise ausgebaute Anlagenteile, Metallschrott oder Arbeitskleidung. Derzeit befinden sich 230 Container mit derartigen Abfällen im westlichen Hallenbereich des Zwischenlagers Ahaus. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die BGZ nachgewiesen, dass bei der Aufbewahrung die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu jeder Zeit gewährleistet ist. Mit Erteilung der nun bis 2057 befristeten Genehmigung hat die Bezirksregierung Münster das Sicherheitskonzept der BGZ bestätigt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Behörde auch den gezielten Flugzeugabsturz untersucht.

Die bei Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle verteilen sich auf zahlreiche Standorte in ganz Deutschland. Ein Großteil der Abfälle verbleibt in den Zwischenlagern an den Kernkraftwerk-Standorten. Die BGZ betreibt mittlerweile zehn Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle – das Zwischenlager Ahaus ist eines davon.

Im Zwischenlager Ahaus bewahrt die BGZ neben den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auch hochradioaktive Abfälle auf.

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