Bezirksregierung Münster legt Antragsunterlagen zum Zwischenlager Ahaus öffentlich aus

Die Bezirksregierung Münster hat heute bekannt gemacht, in einem laufenden Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Ahaus die Antragsunterlagen Anfang 2019 öffentlich auszulegen.

Der Antrag hierzu wurde im August 2016 durch die damalige Betreiberin des Zwischenlagers Ahaus gestellt. Die BGZ betreibt das Zwischenlager Ahaus seit 1. August 2017, führt das Genehmigungsverfahren als Antragstellerin fort und wird die Öffentlichkeit über wesentliche Verfahrensschritte weiterhin informieren.

Weitere Informationen:

Antragsunterlagen:
Die Antragsunterlagen stehen Ihnen bis einschließlich 06.03.2019 an dieser Stelle zum Download bereit.

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