Zwischenlager Ahaus: Faktencheck zum aktuellen Genehmigungsverfahren

Das laufende Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von schwachradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Ahaus wird in der Region aktuell diskutiert. Burghard Rosen, Leiter Presse und Standortkommunikation der BGZ, liefert hier Fakten und Hintergründe zum Thema.

Behauptung: Vor wenigen Tagen wurde die geplante Verlängerung der Genehmigung für schwach- und mittelradioaktiven Müll im BZA öffentlich. Es ist ja mittlerweile gängige Praxis, dass solche Ankündigungen kurz vor Weihnachten gemacht werden.

Burghard Rosen: Wir haben seit dem Jahr 2014 über das Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung schwachradioaktiver Abfälle informiert. In diversen Mitteilungen, Informationsbesuchen vor Ort sowie in Broschüren und Veröffentlichungen haben wir das Thema erläutert. Auch die Münsterlandzeitung und andere Medien haben dazu fortlaufend berichtet. In den letzten Jahren haben wir dieses Thema auch regelmäßig mit den Kommunalpolitikern in Dialogveranstaltungen erörtert. Zudem hat die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde in unserem Informationshaus einen Öffentlichkeitstermin durchgeführt, bei dem auch die Bürgerinitiative Ahaus vor Ort war. Dort wurde der Zeitplan für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt, die nun offiziell gestartet ist.

Behauptung: Der Müll muss noch einmal in Ahaus umgepackt werden.

Burghard Rosen: Ein „Umverpacken“ der schwachradioaktiven Abfälle ist in Ahaus nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Auch in der jetzt beantragten Genehmigung ist das Öffnen der Behälter ausgeschlossen. Es handelt sich weiterhin um eine reine Zwischenlagerung dichter Behälter, die im Zwischenlager Ahaus nicht geöffnet werden.

Behauptung: Niemand kann heute sagen, wann und ob der Schacht Konrad als Endlager in Betrieb geht. Die Ausweitung einer Genehmigung für das Lager in Ahaus ist daher völlig willkürlich. Damit droht Ahaus zu einem Endlager zu werden.

Burghard Rosen: Das Endlager Konrad ist das erste nach dem Atomgesetz genehmigte Endlager Deutschlands. Der TÜV hat zuletzt in einem Gutachten die Terminsituation der Bauphase des Endlagers überprüft. Demnach ist mit einem Fertigstellungstermin des Endlagers Konrad im ersten Halbjahr 2027 zu rechnen. Die Ergebnisse wurden von der BGE veröffentlicht:
https://www.bge.de/konrad/meldungen-und-pressemitteilungen/archiv/meldung/news/2018/3/128-endlager-konrad/

Die schwachradioaktiven Abfälle aus ganz Deutschland werden dann in dem ehemaligen Bergwerk bei Salzgitter endgelagert. Bis dahin müssen sie in den Zwischenlagern in ganz Deutschland – unter anderem auch in Ahaus – aufbewahrt werden.
Die Genehmigung zur Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Ahaus läuft im Sommer 2020 aus. Derzeit läuft ein Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Aufbewahrung bei der Bezirksregierung Münster. Aktuell sind in dem Verfahren die Unterlagen unter anderem bei der Stadt Ahaus ausgelegt, sowie im Internet abrufbar: https://bgz.de/2018/12/21/bezirksregierung-muenster-legt-antragsunterlagen-zum-zwischenlager-ahaus-oeffentlich-aus/

Ein öffentlicher Erörterungstermin ist im Juni dieses Jahres vorgesehen.
Bei der Beantragung bis längstens 2057 haben wir uns an der vorgesehenen Einlagerungszeit des Endlagers Konrad von 30 Jahren also bis zum Jahr 2057 orientiert. So ist die rechtssichere Aufbewahrung der Abfälle im Zwischenlager Ahaus bis zu deren spätest möglichen Abgabe an das Endlager Konrad sichergestellt. Es bleibt damit bei einer zeitlich befristeten Zwischenlagerung in Ahaus.

Behauptung: Es wird nicht der Absturz einer schweren Passagiermaschine untersucht. Die Auswirkungen terroristischer Angriffe sind nicht untersucht worden.

Burghard Rosen: Wie von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des genannten Öffentlichkeitstermins in unserem Informationshaus erläutert, hat der TÜV im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den Absturz einer schweren Passagiermaschine, auch eines A 380, untersucht. Darüber hinaus werden die Anforderungen an den Terrorschutz bei der Zwischenlagerung schwachradioaktiver Abfälle durch die vorhandenen Einrichtungen des Zwischenlagers Ahaus erfüllt.

Behauptung: Alternativen wurden nur unzureichend untersucht.

Burghard Rosen: Mögliche Alternativen sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht worden.

Behauptung: Wir brauchen ein rechtlich einwandfreies Zwischenlager.

Burghard Rosen: Wir haben ein rechtlich einwandfreies und sicheres Zwischenlager. Es ist nach dem deutschen Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz genehmigt. Die Einhaltung aller Regelungen wird fortlaufend durch die Aufsichtsbehörden kontrolliert. Um auch über das Jahr 2020 hinaus schwachradioaktive Abfälle rechtssicher zwischenlagern zu können, haben wir bei der Bezirksregierung Münster die entsprechende Genehmigung beantragt und für die Nachweisführung umfangreiche Unterlagen eingereicht.

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