Biblis: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat der BGZ die Genehmigung nach dem Atomgesetz erteilt, sechs CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Biblis aufzubewahren.

Die Behälter mit den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen im ersten Halbjahr 2020 vom britischen Sellafield nach Biblis transportiert werden. Die BGZ hatte dem hessischen Umweltministerium als Aufsichtsbehörde bereits im November mit einem leeren Behälter die Beherrschung der sicheren Einlagerung in das Zwischenlager Biblis nachgewiesen.

Für einen Transport nach Biblis ist zudem eine noch nicht erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Transportunternehmen beim BfE beantragt hat.

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Die dabei angefallenen, in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle wurden größtenteils bereits nach Deutschland zurückgeholt. Nach den noch durchzuführenden Transporten der verbliebenen insgesamt 25 Behälter an vier Standorte in Deutschland wird die Rückführung der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland abgeschlossen sein. Verursacher dieser Abfälle sind die deutschen Atomkraftwerke. Deutschland ist zur Rücknahme dieser Abfälle verpflichtet. Im Jahr 2015 hatte das Bundesumweltministerium ein Konzept für die Rückführung vorgelegt. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung vor. Mit breitem politischen Konsens wurden vier Standorte für die Rückführung festgelegt: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Hierüber besteht Einigkeit zwischen der Bundesregierung und allen beteiligten Landesregierungen sowie den AKW-Betreibern als Abfallverursachern.

Informationen zur Rückführung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung: https://rueckfuehrung.bgz.de/

Zur Pressemitteilung des BfE: https://www.bfe.bund.de/DE/aktuell/aktuell_node.html

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