Verlängerte Zwischenlagerung: BGZ beteiligt sich an internationalem Forschungsprogramm

Im Rahmen ihrer Vorbereitungen auf die notwendige verlängerte Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in Deutschland ist die BGZ einem internationalen Forschungskonsortium beigetreten. Ziel ist die vertiefte Erforschung des Materialverhaltens von Brennelementen aus Atomkraftwerken insbesondere während der Zwischen- und Endlagerung.

Unter dem Namen „OECD/NEA Studsvik Cladding Integrity Project“ (SCIP-IV) haben sich die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit ihrer Nuclear Energy Agency (NEA) und 38 weitere Organisationen zusammengeschlossen, um im schwedischen Nyköping Labore der Firma Studsvik Nuclear für ihre Forschungen zu nutzen. Das Forschungsprogramm verfügt über ein Budget von 14 Millionen Euro und ist für eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt.

„Mit der Beteiligung an diesem Forschungsprogramm gewinnen wir Erkenntnisse, auf deren Grundlage wir die Sicherheit bei der weiteren Zwischenlagerung von Brennelementen überprüfen und nachweisen können“, erklärt Wilhelm Graf, Technischer Geschäftsführer der BGZ. Graf weiter: „Die Nachweisführung für die zu führenden Genehmigungsverfahren schon heute wissenschaftlich vorzubereiten, ist zentraler Baustein unserer Strategie bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen.“

Hintergrund: Die trockene Zwischenlagerung von Brennelementen ist auf 40 Jahre befristet. Für diesen Zeitraum sind die erforderlichen Sicherheitsnachweise erbracht und in den Genehmigungsverfahren durch unabhängige Sachverständige überprüft worden. 2034 läuft die Aufbewahrungsgenehmigung für hochradioaktive Abfälle im ersten von der BGZ geführten Zwischenlager aus (Gorleben). Da das Endlager für hochradioaktive Abfälle gemäß Standortauswahlgesetz zur Mitte dieses Jahrhunderts seinen Betrieb aufnehmen soll, bereitet sich BGZ schon heute darauf vor, in öffentlichen Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus nachzuweisen und nach dem dann geltenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen zu lassen.

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