Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben
ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es an zwei CASTOR-Behältern im Zwischenlager Philippsburg geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.
Im Rahmen einer Dokumentationsüberprüfung ist bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Übertragung von Daten in Formblätter gekommen ist. Die BGZ hat daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.
Hierbei wurde festgestellt, dass es an zwei Behältern im Zwischenlager Philippsburg reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.
Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt am Zwischenlager Philippsburg heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).
Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.
Es besteht keine sicherheitstechnische Relevanz für die Zwischenlagerung.
Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.
Hintergrund: Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.
So wird das Blockmaß bestimmt: Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters. Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs.
Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird. Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.