Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle

Im Rahmen der Auslagerung von Behältern aus dem LAW/MAW-Abfallzwischenlager 1 in Biblis ist es zum Absturz eines Betonbehälters gekommen. Es gibt keine Freisetzung von Radioaktivität. Eine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht nicht.

Der sichere Einschluss des radioaktiven Inventars ist gegeben. Die Kontaminationsfreiheit des abgestürzten Behälters wurde durch so genannte Wischtests und weitere Messungen kontrolliert und festgestellt. In dem Behälter aus Beton befindet sich ein 400l-Edelstahlfass gefüllt mit Verdampferkonzentrat aus dem Atomkraftwerk Biblis.

Jeweils bis zu drei Behälter stehen im Zwischenlager übereinander gestapelt. Während des Abhebens eines in der dritten Lage stehenden Behälters durch einen Gabelstapler kam es zum Absturz auf den Hallenboden. Dabei wurde der Beton des abgestürzten Behälters sowie die darunter stehenden beiden Behälter beschädigt, ebenso wie der Hallenboden am Aufprallpunkt. Es wurde niemand verletzt.

Die BGZ hat bis zur vollständigen Klärung der Absturzursache veranlasst, dass in dem Abfallzwischenlager 1 in Biblis keine weiteren Abfallgebinde bewegt werden. Eine Expertengruppe wird die Handlungsabläufe und Handhabungseinrichtungen analysieren und bewerten.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium N 2.2.3 der Anlage 6 der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“). Die BGZ wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

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