Meldepflichtiges Ereignis im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg – Störung am Lastmesssystem des Lagerkrans

Die BGZ hat im Rahmen einer routinemäßigen wiederkehrenden Prüfung (WKP) der Krananlage in der Lagerhalle 2 des Zwischenlagers Philippsburg eine Störung des Lastmesssystems festgestellt. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Bei der Handhabung von Lasten mit dem Zwischenlagerkran werden diese über sogenannte Lastmessbolzen ermittelt. Wenn die gemessenen Werte an den unterschiedlichen Lastmessbolzen zu weit voneinander abweichen, wird dies von der Sicherheitssteuerung des Krans als Fehler erkannt. Solch ein Fehler ist bei der aktuellen Überprüfung aufgefallen. Der Kran war dabei nicht in Betrieb.

Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium Nr. N 2.1.1 und N 2.1.2) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

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