Neckarwestheim: BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
Nachdem die BGZ bereits zu Beginn des Jahres 2019 das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am Standort übernommen hatte, wurde nun mit der Übertragung des Abfall-Zwischenlagers auf die BGZ die durch das Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehene Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung weiter umgesetzt. Danach sind die Betreiber der Kernkraftwerke für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes. Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung haben die Kraftwerksbetreiber dem Bund in einem öffentlich-rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt, in den sie rund 24 Milliarden Euro eingezahlt haben.
Errichtet wurde das Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim in den vergangenen Jahren durch den Kraftwerksbetreiber. Voraussetzung für die Übernahme des Zwischenlagers durch die BGZ war die kürzlich erfolgte Zustimmung zur Betriebsbereitschaft der Anlage durch das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.