Künftig wird die Feuerwehr Grafenrheinfeld auch Brandschutzaufgaben auf dem Betriebsgelände des Zwischenlagers übernehmen, darauf haben sich von links Kreisbrandrat Holger Strunk, BGZ-Standortleiter Jürgen Bruder, Bürgermeister Christian Keller, stellv. Kommandant Sebastian Berlenz und Kommandant Sven Schreiner verständigt. Foto: BGZ

Zwischenlager Grafenrheinfeld: Öffentliche Feuerwehr übernimmt künftig Brandschutzaufgaben

GRAFENRHEINFELD – Retten, Löschen, Bergen, Schützen – vielfältig und verantwortungsvoll sind die Aufgaben der Feuerwehren, die mit großer Einsatzbereitschaft ihren Dienst leisten. Künftig wird die Feuerwehr Grafenrheinfeld auch Brandschutzaufgaben für die BGZ übernehmen, den dadurch entstehenden Mehraufwand der Ortsfeuerwehr gleicht die BGZ finanziell aus. Darauf haben sich Gemeinde, Kreisbrandrat und BGZ verständigt, eine entsprechende Vereinbarung wurde am Montag vom Gemeinderat verabschiedet.

Hintergrund für die Neuregelegung des Brandschutzes ist der absehbare Entfall der Werkfeuerwehr des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld, nachdem das Kraftwerk Ende 2020 brennstofffrei wurde. Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Zwischenlager – speziell in Bezug auf geringe Brandlasten und die dort lagernden radioaktiven Abfälle – hatte die BGZ bereits im Herbst 2019 das atomrechtliche Änderungsverfahren und eine fachliche Prüfung angestoßen. Alle betroffenen Fachstellen und Ämter sowie das Bayerische Umweltministerium (StMUV) als Aufsichtsbehörde kamen dabei zum gleichen Ergebnis: Es gibt keine fachlichen Gründe für eine Werkfeuerwehr an einem Zwischenlager.

Zu dieser Bewertung kommt auch Holger Strunk, Kreisbrandrat des Landkreises Schweinfurt. „Denkbare Einsatzszenarien zeigen deutlich, dass der abwehrende Brandschutz auf dem Betriebsgelände des bundeseigenen Zwischenlagers durch öffentliche Feuerwehren geleistet werden kann“, so der erfahrene Feuerwehrexperte. „Spezialeinheiten, etwa zur Bergung radioaktiven Materials bei Unfällen, muss die örtliche Feuerwehr nicht stellen, das bleibt weiterhin Aufgabe des Betreibers“, betont Kreisbrandrat Strunk. Auch die Sorge, Einsatzkräfte müssten im Ernstfall ohne Ortskenntnis und ohne entsprechende Strahlenschutz-Überwachung agieren, kann Strunk entkräften. „Bei etwaigen Einsätzen wird die Feuerwehr immer durch fachkundiges Personal der BGZ begleitet und nach Vorgaben des Strahlenschutzes überwacht, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten“, erläutert Strunk.

Allerdings kann die künftige Brandschutzorganisation erst nach Umsetzung diverser Vorgaben auf den Weg gebracht werden, wie beispielsweise die Beschaffung der zugesagten Ausrüstung. In seiner Stellungnahme hat Kreisbrandrat Strunk deshalb sowohl die materiellen Belange der Feuerwehren aufgelistet als auch die notwendige Regelung der Verantwortlichkeiten festgeschrieben. Seine Expertise bildete die Grundlage für eine vertragliche Vereinbarung, die am vergangenen Montagabend vom Gemeinderat Grafenrheinfeld verabschiedet wurde.

„Mit dieser Vereinbarung regeln Gemeinde und BGZ die künftigen wechselseitigen Pflichten. Nämlich auf der einen Seite die Pflichten des abwehrenden Brandschutzes, auf der anderen Seite die Bereitstellungspflichten der BGZ, etwa für Sachmittel oder Ausbildungskosten“, bringt Jürgen Bruder, Leiter des Zwischenlagers Grafenrheinfeld, die Vereinbarung auf den Punkt.

Laut Bruder wird die BGZ der Feuerwehr eine Ausrüstung (etwa Messgeräte und Strahlendosimeter) zur Verfügung stellen und auch die Kosten für eine spezifische Ausbildung übernehmen. „Übungen und Lagerbegehungen werden nach Erfordernis der Feuerwehren angeboten, mindestens aber einmal jährlich“, erklärt der Standortleiter.

Mit der Übernahme der Brandschutzaufgaben für das Betriebsgelände der BGZ stellt sich die Gemeinde Grafenrheinfeld kritisch aber konstruktiv den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. „Zwei Punkte lagen dem Gemeinderat bei der Diskussion allerdings besonders am Herzen“, betont Bürgermeister Christian Keller. „Ganz wichtig war uns, dass unsere örtliche Feuerwehr von Anfang an eingebunden war. Denn ihre Bedürfnisse und Anforderungen müssen berücksichtigt werden“, beschreibt Keller die mehrheitliche Meinung im Gemeinderat.

„Darüber hinaus haben wir den Ansatz verfolgt, dass der Mehraufwand unserer Feuerwehr nicht zu Lasten der Grafenrheinfelder Bürgerschaft gehen darf“, fasst der Bürgermeister die Stimmung der Gemeinderäte zusammen. „Auf dieser Basis können Gemeinde, Feuerwehr und BGZ ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen“, ist sich Keller sicher.

Mit der Verabschiedung einer Handlungsvereinbarung ist die Gemeinde Grafenrheinfeld übrigens Vorreiter. Die BGZ steht gegenwärtig nämlich bundesweit in Gesprächen mit den Standortgemeinden als Trägern der örtlichen Feuerwehren, um Brandschutzaufgaben neu zu regeln.

Zudem hat die BGZ bereits eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die das BGZ-Personal ermuntert, sich in den Feuerwehren an den Standorten zu engagieren. Der Freiwilligen Feuerwehr Grafenrheinfeld sind daraufhin bereits zwölf BGZ-Mitarbeiter*innen beigetreten, um die örtliche Feuerwehr bei ihren Einsätzen zu unterstützen.

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