BGZ-Aufsichtsratsvorsitzender legt Amt nieder
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät die BGZ-Geschäftsführung und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die BGZ wurde als Gesellschaft des Bundes in Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Unternehmen dieser Rechtsformen mit mehr als 500 Arbeitnehmer*innen sind gesetzlich verpflichtet, einen mitbestimmten Aufsichtsrat zu etablieren.


