BGZ plant Bereitstellungslager für das Endlager Konrad

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH verantwortet die Planung und Errichtung eines zentralen Bereitstellungslagers als Eingangslager für das Endlager Konrad.

Dieses Bereitstellungslager ist durch das Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehen und wird im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD nochmals bekräftigt.

Der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad sieht eine „just-in-time“ Anlieferung der Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vor. Das zentrale Bereitstellungslager stellt gegenüber der dezentralen Anlieferung eine erhebliche Vereinfachung der Transportlogistik dar und sichert somit eine kontinuierliche Anlieferung von Abfallgebinden an das Endlager Konrad. Zudem ermöglicht das zentrale Bereitstellungslager eine flexible Zusammenstellung der Transportchargen und gewährleistet dadurch den sicheren, kontinuierlichen und optimalen Einlagerungsbetriebes des Endlagers Konrad.

Die BGZ beabsichtigt, in einem öffentlichen Workshop das Konzept für das zentrale Bereitstellungslager sowie die weiteren Schritte zur Standortsuche vorzustellen und zu diskutieren.

Derzeit wird das stillgelegte Eisenerzbergwerk Schacht Konrad auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter durch die Bundegesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll im Jahr 2027 fertiggestellt sein. (www.bge.de/konrad).

Aufgaben der BGZ bei IAEO vorgestellt

Auf der alle drei Jahre unter der Schirm­herr­schaft der Interna­tiona­len Atom­energie­orga­nisation (IAEO) statt­finden­den Über­prüfungs­konferenz in Wien hat Wilhelm Graf (BGZ, Techni­scher Geschäfts­führer) die Neu­ordnung der Verant­wortlich­keiten in der kern­technischen Ent­sorgung in Deutsch­land vorgestellt.

Dabei informierte er die Vertreter der beteiligten Staaten über die Aufgaben der BGZ. Die Übertragung der zwölf Zwischenlager für Brennelemente an den deutschen Kernkraftwerksstandorten ab 2019 sowie der Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ab 2020 auf die BGZ ist für die internationale Staatengemeinschaft von Interesse, weil die langfristige räumliche Abtrennung von den Kraftwerksgeländen wie auch die organisatorische Umsetzung eines langfristig autarken Zwischenlagerbetriebs in dieser Form ein Novum darstellt.

Das gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) verfolgt das Ziel, weltweit einen hohen Sicherheitsstandard für die Einrichtungen zur Entsorgung zu schaffen sowie Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch ionisierende Strahlung zu schützen. Alle drei Jahre beschreiben die Vertragsstaaten ihre nationalen Maßnahmen zur Zielerreichung in einem Länderbericht. Dieser wird jeweils den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung gestellt und bildet die Grundlage für eine gegenseitige Überprüfung.

Gorleben: BGZ nimmt an öffentlicher Ausschusssitzung teil

Bei einer öffentlichen Ausschuss­sitzung des Rates der Samt­gemeinde Gartow in Meetschow haben Wilhelm Graf, Dr. Michael Hoffmann und Burghard Rosen Auf­gaben und Pla­nungen ihres Unter­nehmens als Betreiber­gesell­schaft des Zwischen­lagers Gorleben vorge­stellt.

Neben Ratsmitgliedern nutzten auch interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich in konstruktiver Atmosphäre mit Geschäftsführung und Führungskräften der BGZ zu Fragen rund um das Zwischenlager, die Pilot-Konditionierungsanlage und das Abfalllager Gorleben auszutauschen. Wilhelm Graf als technischer Geschäftsführer der BGZ zieht insgesamt eine positive Bilanz des Termins: „Wir haben den Dialog auf Augenhöhe am Standort Gorleben gerne geführt und werden auch künftig mit der Region im Gespräch bleiben.“