Abfall-Zwischenlager Brunsbüttel: Fehlerhafte Abschaltung der Geschwindigkeitsregulierung einer Krananlage

BRUNSBÜTTEL – Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung haben Fachleute der BGZ eine nicht ordnungsgemäß funktionierende Überwachungseinheit an der Krananlage im Abfall-Zwischenlager Brunsbüttel festgestellt. Diese Einheit verhindert bei Ein- und Auslagerungsprozessen eine Kollision der Abfallgebinde mit Teilen des Gebäudes.

Bei der wiederkehrenden Prüfung schaltete die Krananlage nicht wie vorgesehen ab. Die Abschaltung des Kranes durch den nachgelagerten Sicherheitswegbegrenzer funktionierte einwandfrei. Die betroffene Krananlage wurde umgehend außer Betrieb genommen. Derzeit wird eine Ursachenklärung durchgeführt. Die Sicherheit der Zwischenlagerung war und ist zu jeder Zeit gewährleistet.

Die BGZ hat dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) als zuständige Aufsichtsbehörde den Sachverhalt als vorläufiges meldepflichtiges Ereignis (Kriterium N 2.1.2) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).