Gorleben: Atomrechtliche Genehmigung zur Nachrüstung liegt vor

Das Bundesamt für kern­techni­sche Ent­sorgungs­sicher­heit (BfE) als zuständige atom­recht­liche Geneh­migungs­behörde hat der BGZ die sechste Ände­rungs­geneh­migung für das Zwischen­lager Gorleben erteilt. Diese Geneh­migung ist eine der Voraus­setzun­gen für Nach­rüstun­gen in der Anlagen­sicherung. Hierzu gehört der Bau zusätz­licher, von außen sichtbarer Wände am Zwischen­lager­gebäude.

Neben der atomrechtlichen Genehmigung ist für die BGZ zusätzlich auch eine baurechtliche Genehmigung des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich, um die Maßnahmen umsetzen zu können. Diese baurechtliche Genehmigung steht derzeit noch aus. Sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen wird die BGZ das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen in die Wege leiten.

Genutzt wird das Zwischenlager Gorleben für die Aufbewahrung von Behältern mit hochradioaktiven Abfällen (Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie Glaskokillen mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland).

Hintergrundinformationen zur der Nachrüstung finden sich auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums: www.bmu.de/WS1739/

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