Gorleben: Atomrechtliche Genehmigung zur Nachrüstung liegt vor
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde hat der BGZ die sechste Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager Gorleben erteilt. Diese Genehmigung ist eine der Voraussetzungen für Nachrüstungen in der Anlagensicherung. Hierzu gehört der Bau zusätzlicher, von außen sichtbarer Wände am Zwischenlagergebäude.
Neben der atomrechtlichen Genehmigung ist für die BGZ zusätzlich auch eine baurechtliche Genehmigung des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich, um die Maßnahmen umsetzen zu können. Diese baurechtliche Genehmigung steht derzeit noch aus. Sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen wird die BGZ das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen in die Wege leiten.
Genutzt wird das Zwischenlager Gorleben für die Aufbewahrung von Behältern mit hochradioaktiven Abfällen (Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie Glaskokillen mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland).
Hintergrundinformationen zur der Nachrüstung finden sich auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums: www.bmu.de/WS1739/