Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg: Genehmigungen für die Nachrüstung liegen vor
Für die anstehende bautechnische Nachrüstung der Anlagensicherung des Brennelemente-Zwischenlagers Philippsburg liegen jetzt alle genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vor. Es entstehen zusätzliche Stahlbetonwände.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat als atomrechtliche Genehmigungsbehörde der BGZ die 8. Änderungsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg erteilt. Damit kann die bautechnische Nachrüstung der Anlagensicherung umgesetzt werden. Hierzu gehört der Bau zusätzlicher Stahlbetonwände, die vor den bisherigen Außenwänden des Gebäudes errichtet werden. Die hierfür ebenfalls erforderliche baurechtliche Genehmigung hat das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Baubehörde bereits erteilt.
Im Zuge der Arbeiten am Brennelemente-Zwischenlager errichtet die BGZ auch einen neuen Anlagensicherungszaun um das Gebäude und passt den Durchfahrschutz für Fahrzeuge an.
Hintergrund: Die Nachrüstung in der Anlagensicherung betrifft alle Zwischenlager, in denen die BGZ hochradioaktive Abfälle aufbewahrt. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums. Bis zum Abschluss der Nachrüstung gewährleisten temporäre Maßnahmen die Einhaltung aller Anforderungen an die Anlagensicherung.