Zwischenlager Unterweser: BGZ stellt Auffälligkeit bei Eingangskontrolle fest
Fachleute der BGZ haben während der Annahme eines Gussbehälters in das Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 (AZU 2) eine Kontamination auf dessen Behälteroberfläche festgestellt. Daraufhin wurde die Einlagerung des Behälters mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen unverzüglich unterbrochen.
Expert*innen des BGZ-Strahlenschutzes konnten die Kontamination erfolgreich beseitigen. Die anschließend durchgeführte Kontrollmessung ergab die Einhaltung aller Grenzwerte. Die BGZ-Mitarbeiter*innen brachten daraufhin den Behälter auf den vorgesehenen Stellplatz. Eine Gefährdung für Menschen oder Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt.
Die BGZ hat das niedersächsische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über den Vorfall informiert. Eine Meldepflicht gemäß der atomrechtlichen Meldeverordnung (AtSMV) liegt nicht vor.
Insgesamt bestätigt der Fall die Wirksamkeit der Eingangsmessungen und weiterer Kontrollen bei der Annahme von Behältern in Zwischenlagern der BGZ.