Sichere Zwischenlagerung: BGZ seit fünf Jahren zentraler Akteur im Auftrag des Bundes
ESSEN – Seit fünf Jahren sorgt die BGZ im Auftrag des Bundes für die sichere Aufbewahrung radioaktiver Abfälle in Deutschland. Am 1. August 2017 übernahm der Bund als alleiniger Gesellschafter das Unternehmen.
Gegründet wurde die BGZ am 1. März 2017 von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH. Am 1. August 2017 übernahm dann der Bund als alleiniger Gesellschafter das Unternehmen, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Seitdem gewährleistet die BGZ den zuverlässigen und sicheren Betrieb von Zwischenlagern für hochradioaktive sowie für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Mit der Übernahme der in privater Rechtsform organisierten, eigenständigen Gesellschaft wurde die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung gerecht, die 2016 im „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung” festgelegt wurde. Durch dieses änderten sich die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Zwischen- und Endlagerung liegt seit 2017 in der Verantwortung des Bundes.