Ahaus: BGZ beantragt Aufbewahrung von leeren Transportbehältern

AHAUS – Die BGZ hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Aufbewahrung von bis zu 25 leeren Transportbehältern im Zwischenlager Ahaus beantragt. Sie stammen aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in Frankreich.

„Es handelt sich um leere, nicht mehr benötigte und innen kontaminierte Behälter (sogenannte „End Used Casks“, EUC) französischer Bauarten, mit denen ausgediente Brennelemente von Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach La Hague in Frankreich transportiert wurden“, erläutert Dr. Matthias Heck, Geschäftsführer der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) und Bereichsleiter Genehmigungen bei der BGZ. Sie befinden sich derzeit in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague.

„Zur Rücknahme der Abfälle, die im Rahmen der Wiederaufarbeitung im Ausland angefallen sind, hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet“, erklärt Dr. Heck. Im Jahr 2021 hätten sich Deutschland und Frankreich auf eine neue Lösung zur Rücknahme geeinigt. Diese sehe unter anderem vor, anstatt der ursprünglich für Ahaus vorgesehenen 152 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen nun hier die EUC aufzubewahren.

Dr. David Knollmann, Referent für Standortkommunikation, ergänzt: „Über die neue deutsch-französische Vereinbarung hat die BGZ regelmäßig informiert, etwa in mehreren Dialogveranstaltungen für die Bürger*innen und den Rat der Stadt Ahaus.“

Im Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der leeren Behälter muss die BGZ unter anderem nachweisen, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Maßnahmen zur Schadensvorsorge getroffen sind.

Ein Transport kann erst dann erfolgen, wenn die Genehmigung für die Aufbewahrung durch das BASE erteilt wurde und zusätzlich die Genehmigung für die Beförderung der EUC vorliegt. Für deren Beantragung ist ein Dienstleister im Auftrag der Energieversorgungsunternehmen verantwortlich.

Die BGZ hat die Aufbewahrung für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beantragt. Die Behälter sollen dann bei einem geeigneten Dienstleister dekontaminiert, freigemessen und verwertet werden.

Weitergehende Informationen zur Rücknahme der EUC finden Sie auf der Projektseite zur Rückführung: https://rueckfuehrung.bgz.de/#QAFrankreich