Zwischenlager Ahaus: Transportgenehmigung für Jülicher Brennelemente erteilt

AHAUS – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat den Transport der Jülicher Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus genehmigt. Diese Genehmigung hatte ein Logistikunternehmen im Auftrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) beantragt. Sie plant, die 152 CASTOR-Behälter per LKW nach Ahaus bringen zu lassen. Bevor erste Transporte stattfinden können, sind noch weitere Schritte erforderlich – ein konkreter Termin steht daher nicht fest.

Die BGZ kann die CASTOR-Behälter sicher im Zwischenlager Ahaus aufbewahren. Das BASE hatte dies mit Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung im Jahr 2016 bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dagegen gerichtete Klagen im Dezember 2024 abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt. Damit hat das Gericht bestätigt, dass durch das Konzept der Zwischenlagerung die Sicherheit von Menschen und Umwelt jederzeit gewährleistet ist. Im Zwischenlager Ahaus werden seit über 30 Jahren baugleiche Behälter aufbewahrt. Die BGZ hat die Annahme eines leeren CASTOR-Behälters aus Jülich bereits erprobt. Dieser Probelauf verlief reibungslos, was unabhängige Sachverständige bestätigt haben.

Das Zwischenlager in Jülich muss aufgrund einer Anordnung der NRW-Atomaufsicht geräumt werden. Die JEN verfolgte deshalb zwei Optionen: Den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich und den Transport der Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus. Die JEN entscheidet darüber, welche Option umgesetzt wird. Die BGZ bereitet sich auf eine Einlagerung vor, weil sie dazu vertraglich verpflichtet ist.

Bevor Transporte durchgeführt werden, müssen noch die Atomaufsicht und die Polizeibehörden des Landes NRW grünes Licht geben.

Vor den ersten Transporten wird die BGZ zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen. Darüber hinaus hat sie zu diesem Thema seit Jahren umfangreich und dialogorientiert kommuniziert. Fragen und Antworten zur Zwischenlagerung der Behälter in Ahaus finden Sie unter https://zwischenlager.info/standort/ahaus-projekte/. Fragen und Antworten zu den Transporten und dem Jülicher Zwischenlager finden Sie unter https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente.

Hintergrund Sofortvollzug:
Gleichzeitig mit Erteilung der Beförderungsgenehmigung hat das BASE auf Veranlassung der JEN deren sofortige Vollziehung angeordnet. Durch die Anordnung des BASE können die Brennelemente trotz eingelegter Rechtsmittel nach Ahaus transportiert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, gegen die sofortige Vollziehung juristisch im Eilrechtsverfahren vorzugehen.