Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Neckarwestheim

Im Zwischenlager Neckarwestheim wurden im Rahmen der ersten turnusmäßigen Prüfung einer Krantraverse am 17.07.2019 Toleranzabweichungen festgestellt. Vier Verbindungsbolzen entsprachen in ihren Abmessungen nicht der Spezifikation. Die Tragfähigkeit der Krantraverse war unabhängig von diesem Befund jederzeit gegeben. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Ereignis zu keinem Zeitpunkt verbunden.

Das Ereignis begründet nach dem deutschen Meldesystem eine Meldung nach der Kategorie N (normal) und ist auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala INES der Stufe 0 zuzuordnen (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung). BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, fristgerecht über das Ereignis informiert.

Die Krantraverse wird für den Transport von Behältern mit radioaktiven Abfällen innerhalb des Zwischenlagers Neckarwestheim verwendet. Im Zwischenlager Neckarwestheim bewahrt die BGZ derzeit insgesamt 83 Behälter mit abgebrannten Brennelementen der Kernkraftwerke Neckarwestheim und Obrigheim auf.

Die Prüfung der Krantraverse wird entsprechend behördlicher Vorgaben alle drei Jahre vorgenommen. Dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung folgend hat die BGZ das Zwischenlager Neckarwestheim am 01.01.2019 vom bisherigen Betreiber übertragen bekommen. Derzeit prüft die BGZ das weitere Vorgehen und setzt die Traverse vorerst nicht weiter ein.

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