Lars Köbler übernimmt Geschäftsführung der Kerntechnischen Hilfsdienst GmbH

ESSEN/EGGENSTEIN-LEOPOLDSHAFEN – Die Gesellschafterver­sammlung der Kerntechnischen Hilfsdienst GmbH (KHG) hat Lars Köbler zum neuen Geschäftsführer berufen. Die BGZ wird ihr Engagement bei der KHG zudem weiter ausbauen. Dies sichert die Kompetenzen zum Umgang mit Notfällen in kerntechnischen Anlagen auch über das Abschaltda­tum der letzten Atomkraftwerke hinaus.

Zusätzlich zu seinen Aufgaben als kaufmännischer Geschäftsführer der BGZ führt Lars Köbler ab dem 1. Mai 2021 auch die Geschäfte der KHG. Walter Sturz, Köb­lers Vorgänger in dieser Funktion, tritt in den Ruhestand ein.

Mit speziell qualifiziertem Personal und technischer Ausrüstung hat sich die KHG als Dienstleister für kerntechnische Anlagen auf das Management von Notfallsze­narien spezialisiert. Die permanente Einsatzbereitschaft der KHG erfüllt dabei Vor­sorgeverpflichtungen der Anlagenbetreiber.

Gegenwärtig befindet sich die KHG mehrheitlich im Eigentum der Energiewirt­schaft. Nach dem Ende der Stromerzeugung in den deutschen Atomkraftwerken beabsichtigt die BGZ im Einvernehmen mit den bisherigen Mehrheitsgesellschaf­tern, ihre Anteile an der KHG von derzeit 19,58 Prozent auf eine Mehrheitsbeteili­gung von 92,2 Prozent auszuweiten. Die rund 20 Arbeitsplätze der KHG am der­zeitigen Standort wird die BGZ dabei erhalten.

„Mit der perspektivischen Übernahme der Mehrheit an der KHG leisten wir einen Beitrag zum Kompetenzerhalt und zum Erhalt der kerntechnischen Sicherheit auch während der weiteren Umsetzung des Atomausstiegs“, erklärt Lars Köbler.

Hintergrund:

In der Bundesrepublik Deutschland haben die Betreiber von kerntechnischen Anla­gen technische und personelle Vorsorge getroffen, um nach einem Störfall die Ursa­che zu analysieren und die Folgen des Störfalles zu beseitigen. Teile dieser Notfall­vorsorge haben die Betreiber der KHG übertragen. Diese wurde 1977 von den AKW-Betreibern, der kerntechnischen Industrie und den Forschungszentren gegründet. Die KHG verfügt über die erforderliche Technik und speziell ausgebildetes Personal, auf dessen Know-how die Betreiber im Bedarfsfall zurückgreifen können.

Ungeachtet dessen, dass das Konzept der Zwischenlagerung auch bei Szenarien wie Naturkatastrophen oder Flugzeugabstürzen die Einhaltung der Schutzziele sicher­stellt, kommt die BGZ mit ihrem Engagement bei der KHG der Verpflichtung nach, auch für sogenannte auslegungsüberschreitende Ereignisse Vorsorge zu treffen.