Grafenrheinfeld: BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
GRAFENRHEINFELD – Am 3. Mai 2021 hat die BGZ die Betriebsverantwortung für das neu gebaute Abfall-Zwischenlager am Standort Grafenrheinfeld (AZR) übernommen. Mit der Übernahme kommt die BGZ ihrem gesetzlichen Auftrag zur sicheren Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle nach. Das AZR dient der Aufbewahrung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wie beispielsweise Filtermaterialien oder Anlagenteilen aus dem Kraftwerksbetrieb und -rückbau. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Abfälle an die Einrichtungen des Endlagers Konrad abgegeben werden.
Mit der Übertragung des Abfall-Zwischenlagers auf die BGZ wird die durch das Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehene Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung weiter umgesetzt. „Die BGZ leistet damit einen wichtigen Beitrag, um den Atomausstieg umzusetzen“, erläutert Jürgen Bruder als Leiter des Zwischenlagerstandorts Grafenrheinfeld.
Nach dem Entsorgungsübergangsgesetz sind die Betreiber der Kernkraftwerke für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes.
„Wir werden das Abfall-Zwischenlager Grafenrheinfeld genauso sicher betreiben wie das Brennelemente-Zwischenlager, das die BGZ bereits zu Beginn des Jahres 2019 übernommen hat“, kündigt Jürgen Bruder an.
Hintergrund: Voraussetzung für die Übernahme des Zwischenlagers durch die BGZ war die kürzlich erfolgte Zustimmung zur Betriebsbereitschaft der Anlage durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Errichtet wurde das Abfall-Zwischenlager Grafenrheinfeld in den vergangenen Jahren durch den Kraftwerksbetreiber PreussenElektra. Der Baubeginn erfolgte im Juli 2018.
Die Genehmigung des AZR ermöglicht neben der Zwischenlagerung von Abfällen aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld auch die zeitlich und mengenmäßig befristete Einlagerung von Abfallgebinden anderer Standorte der PreussenElektra.