Nachrüstung des Zwischenlagers: Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen
GORLEBEN – Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat der BGZ den zuletzt noch ausstehenden erforderlichen Bescheid erteilt, der unter anderem für den Bau einer Schutzwand notwendig ist. Die BGZ kann nun das weitere Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen einleiten. Einzelne Leistungen sind bereits ausgeschrieben und vergeben.
Der Bau der Schutzwand direkt um die Halle mit den hochradioaktiven Abfällen ist Teil des Gesamtprojekts zur Nachrüstung der Anlagensicherung des Zwischenlagers Gorleben, zu dem auch der Einbau von Kerosinsammelkanälen, der Umbau der Hauptzufahrt sowie der Neubau der Sicherungszentrale für den Werksschutz zählen. Der Neubau der Sicherungszentrale ist gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für die Stilllegung und den Rückbau der Pilotkonditionierungsanlage (PKA).
Mit dem nun vorliegenden Bescheid des Landkreises Lüchow-Dannenberg als zuständiger Baubehörde sind alle genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Baustart erfüllt. Wie die BGZ zuletzt im Ausschuss Atomanlagen des Landkreises berichtet hatte, kann sie jetzt das weitere Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen einleiten. Der Baubeginn wird dann voraussichtlich Ende 2022/ Anfang 2023 erfolgen.