BGZ stellt Stakeholderkommunikation und Forschungsprogramm bei IAEO vor

WIEN – Auf der Überprüfungskonferenz der Vertragsstaaten in Wien, die unter Schirmherrschaft der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) stattfindet, hat die BGZ ihre Stakeholderkommunikation vorgestellt. Für ihr Forschungsprogramm wurde sie ausgezeichnet.

Während einer Plenarsitzung aller Vertragsstaaten zu aktuellen Themen berichtete Dr. David Knollmann, der die Kommunikation der BGZ an den Standorten Ahaus, Lingen und Grohnde verantwortet, darüber, wie das bundeseigene Unternehmen mit Stakeholdern in den Dialog tritt. Knollmann präsentierte die Unternehmensleitlinien der BGZ zur Zusammenarbeit mit Stakeholdern und veranschaulichte die zahlreichen Dialogangebote. Abschließend stellte er den rund 100 Teilnehmer*innen die Lessons Learned für einen gelungenen Stakeholderdialog aus Sicht der BGZ vor.

Auf der deutschen Sitzung der Konferenz stellte Dr. Astrid Jussofie, die bei der BGZ als Expertin die Überwachungsmaßnahmen der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der IAEO koordiniert, das Forschungsprogramm der BGZ zur verlängerten Zwischenlagerung vor. Während der Sitzung waren unter anderem die Länder China, Finnland, Frankreich, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz, Großbritannien und USA vertreten. Die Ländergruppe stufte das BGZ-Forschungsprogramm als „area of good performance“ ein und zeichnete es somit als international lobenswerte Praxis und beachtliche Leistung aus.

Die BGZ war Teil der deutschen Delegation in Wien, die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geleitet wird.

Hintergrund: Das gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) verfolgt das Ziel, weltweit einen hohen Sicherheitsstandard für die Einrichtungen zur Entsorgung der Abfälle zu schaffen sowie Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch ionisierende Strahlung zu schützen. Alle drei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten zu einer Überprüfungskonferenz und beschreiben ihre nationalen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in einem Länderbericht. Dieser wird jeweils den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung gestellt und bildet die Grundlage für eine gegenseitige Überprüfung.

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