BGZ informiert Nationales Begleitgremium über sichere Zwischenlagerung

AHAUS – Die BGZ hat bei einer Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) in Ahaus ihre Aufgaben, die Vorbereitungen auf die notwendige verlängerte Zwischenlagerung sowie ihre Kommunikation mit der Bevölkerung erläutert. Die Mitglieder des NBG informierten sich bei einem Besuch des Zwischenlagers zudem über das Konzept der sicheren Zwischenlagerung.

„Bis zur Endlagerung die sichere Aufbewahrung von nuklearen Abfällen aus der Kernenergienutzung an unseren Zwischenlagerstandorten zu gewährleisten, ist unsere Aufgabe. Damit verbunden sind auch die notwendigen Nachweise, dass eine verlängerte Zwischenlagerung bis zur Ermittlung eines Endlagerstandorts mit der bestmöglichen Sicherheit von uns erfolgt“, sagte Dr. Ewold Seeba, Vorsitzender der BGZ-Geschäftsführung, bei der Veranstaltung im Ratssaal der Stadt Ahaus. „Wir sind seit unserer Gründung im Jahr 2017 dazu in einem intensiven Dialog und Austausch mit der regionalen und auch überregionalen Öffentlichkeit und Experten. Unser neues Forschungsprogramm zur verlängerten Zwischenlagerung fußt auch auf diesem Dialog und wurde im Mai dieses Jahres hier in Ahaus erstmals vorgestellt. Erst vorgestern waren die damit verbundenen Planungen und Ziele auch Thema des regelmäßig von uns durchgeführten ‚Forum Zwischenlagerung‘“, so Dr. Seeba.

Dr. Jörn Becker, Abteilungsleiter Zentrale Fachfragen, stellte den Mitgliedern des NBG das BGZ-Forschungsprogramm vertieft vor. Dieses sei die Grundlage, um die Sicherheit der Zwischenlagerung auch über den bisher genehmigten Zeitraum von 40 Jahren hinaus nachzuweisen, erläuterte Becker.

Dr. Michael Hoffmann, Bereichsleiter für den Betrieb der Zwischenlager, gab zudem einen Überblick über aktuelle Themen und Planungen an den 16 Standorten der BGZ. So bereite die BGZ derzeit den von den Kernkraftwerken unabhängigen Betrieb der Zwischenlager vor. Burghard Rosen, Abteilungsleiter Presse und Standortkommunikation, gab abschließend einen Überblick über die verschiedenen Kommunikationsaktivitäten der BGZ. Der stetige Austausch mit der Öffentlichkeit, ihre Information über Vorgänge in den Zwischenlagern und die Rückkopplung mit Bürger*innen und auch Bürgerinitiativen, so Rosen, sei für die BGZ ein wichtiger Unternehmensanspruch und als öffentliches Unternehmen des Bundes auch Teil ihres Auftrags.

Am Tag zuvor konnten sich die Mitglieder des NBG ein eigenes Bild von der Zwischenlagerung machen: Experten der BGZ führten durch das Lager in Ahaus und erläuterten die Prinzipien der sicheren Zwischenlagerung.

Weitere Informationen zum Nationalen Begleitgremium finden Sie hier.

Hintergrund: Das „Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ (Nationales Entsorgungsprogramm) der Bundesregierung setzt neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen den Rahmen für die Zwischenlagerung der BGZ. Das Nationale Entsorgungsprogramm legt die Strategie des Bundes für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle fest. Im Nationalen Entsorgungsprogramm kommt die Bundesregierung zu dem Urteil, dass sich das bestehende und von der BGZ verfolgte Konzept der trockenen Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in Transport- und Lagerbehältern bewährt hat. Es legt fest, dass die hochradioaktiven Abfälle bis zur Abgabe an das Endlager an den vorhandenen Zwischenlagerstandorten aufbewahrt werden sollen. Diese Aufgabe nimmt die BGZ wahr und bereitet deshalb die verlängerte Zwischenlagerung mit der bestmöglichen Sicherheit an all ihren Standorten vor.

Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums haben das Zwischenlager in Ahaus besucht.

Der Geschäftsführende Vorsitzende der BGZ, Dr. Ewold Seeba, und weitere Vertreter der BGZ haben die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums bei einer Veranstaltung des NBG in Ahaus über die sichere Zwischenlagerung informiert.

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