BGZ informiert turnusmäßig im Ratssaal der Stadt Ahaus

AHAUS – In einer Informationsveranstaltung für den Rat und die Bürger*innen der Stadt Ahaus hat die BGZ erörtert, wie sie die sichere Zwischenlagerung auch in Zukunft gewährleisten wird. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stellte den geänderten Zeitbedarf bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle vor.

„Aufgrund der späteren Verfügbarkeit eines Endlagers ist es unsere Aufgabe, die Sicherheit der Zwischenlagerung über den bislang genehmigten Zeitraum von 40 Jahren hinaus nachzuweisen“, erklärte Dr. Matthias Heck, Geschäftsführer der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) und Bereichsleiter Genehmigungen bei der BGZ. Die dazu nach dem Atomgesetz zu erlangende Neugenehmigung wolle man für das Zwischenlager Ahaus im Jahr 2028, also acht Jahre vor Ablauf der aktuellen Genehmigung, beantragen. Dr. Heck führte weiter aus: „Die Zwischenlagerung ist robust ausgelegt und die Erfahrung aus mehr als drei Jahrzehnten Betrieb zeigt uns, dass die Behälter grundsätzlich geeignet sind, das radioaktive Material auch über die nächsten Dekaden sicher einzuschließen.“ Um dies nachzuweisen, hat die BGZ verschiedene Forschungsprojekte auf den Weg gebracht, die etwa das Langzeitverhalten der Metalldichtungen im Deckelsystem der Behälter untersuchen.

Dr. David Knollmann, Referent für Standortkommunikation, gab in seinem Vortrag einen Überblick über die vorgesehenen Einlagerungen am Standort. Dazu zählt zum Beispiel die geplante Aufbewahrung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren im Zwischenlager Ahaus. Mit Blick auf die neuen Genehmigungsverfahren für eine längere Zwischenlagerung betonte Dr. Knollmann die Bedeutung des fortwährenden Austauschs mit den Bürger*innen vor Ort: „Im Vorfeld der Genehmigungsverfahren wollen wir eine möglichst breite Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen. Dass wir von längeren Zwischenlagerzeiten ausgehen, als ursprünglich geplant, haben wir seit Gründung der BGZ proaktiv kommuniziert.“

Manuel Wilmanns, Abteilungsleiter Infostellen und Informationsmanagement der BGE, stellte in seinem Vortrag den Stand der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle vor und erläuterte die neue Zeitschätzung des Suchverfahrens, wonach die im Standortauswahlgesetz angestrebte Festlegung des Standorts bis 2031 nicht mehr erreichbar sein wird. „Die BGE hat eine realistische und belastbare Zeitplanung bis zur nächsten Etappe der Endlagersuche vorgelegt. Für die weiteren Phasen sind noch sehr viele Variablen offen. Aber die Endlagersuche ist als Lernprozess angelegt. Das gilt auch für die Zeitpläne. Dabei ist uns sehr bewusst, dass die Zeitbedarfe für die Standortauswahl Auswirkungen beispielsweise auf die Dauer der Zwischenlagerung haben.“

Im Anschluss an die Vorträge tauschten sich die Vertreter*innen der BGZ und der BGE mit den Ahauser Ratsmitgliedern und Bürger*innen über ihre Fragen und Positionen zur Zwischenlagerung in Ahaus und zur Endlagersuche in Deutschland aus.

Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus, erklärte: „Wir fühlen uns durch die BGZ gut darüber informiert, wie sie sich auf die längere Zwischenlagerung vorbereitet. Trotz unterschiedlicher Auffassungen hinsichtlich zukünftiger Einlagerungen ist der bislang mit der BGZ gepflegte offene Austausch weiterhin richtig und wichtig. Klar ist aber auch: Das Zwischenlager darf nicht zur Dauerlösung werden. Die Endlagersuche muss deshalb konsequent vorangetrieben werden, damit die Standortkommunen den Atomausstieg nicht alleine auf ihren Schultern tragen. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Hintergrund:

Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Ahaus läuft im Jahr 2036 aus. Da es Jahrzehnte dauert, bis alle hochradioaktiven Abfälle an ein Endlager abgegeben sind, wäre auch nach der ursprünglichen Planung, einen Endlagerstandort bis 2031 zu benennen, eine verlängerte Zwischenlagerung erforderlich gewesen. Auf diese bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung 2017 vor. Im November 2022 wurde bekannt, dass sich die Suche nach einem Endlagerstandort verzögert. Die BGE rechnet frühestens in den 2040er-Jahren mit der Benennung eines Standorts. Die BGZ wird rechtzeitig neue Aufbewahrungsgenehmigungen für ihre Standorte beantragen und muss in diesen neu zu führenden Genehmigungsverfahren nachweisen, dass die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus gewährleistet ist.

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