Brennelement-Zwischenlager Gundremmingen: Verwaltungsgerichtshof weist Klage ab

GUNDREMMINGEN – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage von fünf Anwohner*innen des Zwischenlagers Gundremmingen abgewiesen. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe sei für die genehmigte Lagerdauer sicher, urteilte das Gericht.

Ziel der Klage, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hatte, war, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu verpflichten, die Genehmigung für das Zwischenlager aufzuheben. „Mit der Abweisung der Klage hat das Gericht deutlich gemacht, dass auch 20 Jahre nach Genehmigungserteilung nach wie vor keine Zweifel am Vorliegen der im Atomrecht geltenden hohen Sicherheitsstandards bestehen“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.

Die Genehmigung, gegen die sich die Kläger*innen gewandt hatten, wurde nach sorgfältiger Prüfung der Sicherheitsanforderungen am 19.12.2003 vom damals zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Klagen von Anwohner*innen, unter anderem auch von einigen der jetzigen Kläger*innen, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im Jahr 2006 abgewiesen.

Das Zwischenlager nahm 2006 seinen Betrieb mit der Einlagerung des ersten Behälters auf, Betreiberin ist seit Januar 2019 die BGZ. Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde am 19. Dezember 2003 erteilt. Sie ist befristet auf 40 Jahre und gilt ab der ersten Einlagerung von Behältern im Jahr 2006 und damit bis 2046.

Weitere Informationen zum Urteil des VGH finden Sie in der Pressemitteilung des BASE.

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