Beteiligung zur verlängerten Zwischenlagerung: BGZ startet Losverfahren

GORLEBEN – Mit einer Dialoggruppe wird die BGZ den Rahmen für einen vertrauensvollen Austausch zur verlängerten Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle im Zwischenlager Gorleben schaffen. Bürger*innen können sich nun für die Teilnahme bewerben.

Die Mitglieder können ihre Themen und Fragen zur verlängerten Zwischenlagerung sowie dem vorgeschalteten Genehmigungsverfahren in die Dialoggruppe einbringen. Sie werden eine fachliche Einordnung erhalten und den weiteren Dialogprozess aktiv mitgestalten können. In der Dialoggruppe kommen idealerweise unterschiedliche Perspektiven zusammen, die Mitglieder sollten die Themen dann in die Region weitertragen. Die erste Sitzung findet am 19.02.2026 im Gildehaus in Lüchow statt. Thema wird das Genehmigungsverfahren sein: Wie läuft es ab? Welche Akteure sind wofür zuständig und wie geht es nach der Antragsstellung weiter?

Die Gruppe wird sich vier Mal bis Ende 2026 treffen und aus 25 Personen bestehen, darunter Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen, aus Vereinen und Gruppierungen in der Region. Weitere acht Personen werden gelost. Dafür können sich interessierte Bürger*innen ab sofort anmelden:

Wer? Jede*r aus dem Landkreis, unabhängig von Vorwissen

Wie? Online via: https://bgz.de/dialoggruppe-gorleben/

Bis wann? 18.01.2026

Wie geht’s weiter? Am 19.01.2026 werden acht Personen ausgelost und über ihre Teilnahme an der Dialoggruppe informiert. Bei der Losung wird auf eine ausgewogene Verteilung nach Alter und Geschlecht geachtet.

Neben den Treffen der Dialoggruppe sind zudem öffentliche Veranstaltungen für alle Interessierten aus der Region geplant, in denen Informationen zur verlängerten Zwischenlagerung im Fokus stehen.

Hintergrund:

Die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle am Standort Gorleben ist auf 40 Jahre befristet und läuft 2034 aus. Da bis dahin noch kein Endlager zur Verfügung steht, ist eine verlängerte Zwischenlagerung notwendig. Die BGZ wird im nächsten Jahr eine Genehmigung für den weiteren Betrieb des Zwischenlagers über 2034 hinaus beim zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragen. Weitere Informationen zur verlängerten Zwischenlagerung sind hier erhältlich.