Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg: Genehmigungen für die Nachrüstung liegen vor

Für die anstehende bautechnische Nachrüstung der Anlagensicherung des Brennelemente-Zwischenlagers Philippsburg liegen jetzt alle genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vor. Es entstehen zusätzliche Stahlbetonwände.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat als atomrechtliche Genehmigungsbehörde der BGZ die 8. Änderungsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg erteilt. Damit kann die bautechnische Nachrüstung der Anlagensicherung umgesetzt werden. Hierzu gehört der Bau zusätzlicher Stahlbetonwände, die vor den bisherigen Außenwänden des Gebäudes errichtet werden. Die hierfür ebenfalls erforderliche baurechtliche Genehmigung hat das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Baubehörde bereits erteilt.

Im Zuge der Arbeiten am Brennelemente-Zwischenlager errichtet die BGZ auch einen neuen Anlagensicherungszaun um das Gebäude und passt den Durchfahrschutz für Fahrzeuge an.

Hintergrund: Die Nachrüstung in der Anlagensicherung betrifft alle Zwischenlager, in denen die BGZ hochradioaktive Abfälle aufbewahrt. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums. Bis zum Abschluss der Nachrüstung gewährleisten temporäre Maßnahmen die Einhaltung aller Anforderungen an die Anlagensicherung.

BGZ steht für Podcast-Serie der Deutschen Journalistenschule Rede und Antwort

Essenbach – Podcasting ist ein fester Bestandteil der Hörfunk-Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule München (DJS). Für eine mehrteilige Podcast-Serie zum Themenfeld „Atomkraft“ besuchten kürzlich zwei DJS-Schülerinnen den BGZ-Standort Isar, um im Reportergespräch Originaltöne einfangen zu können.

Die Deutsche Journalistenschule in München ist die angesehenste unabhängige Ausbildungsstätte für Journalismus im deutschsprachigen Raum. Nur 45 Nachwuchsjournalist*innen werden jedes Jahr aufgenommen und in einer Lehrredaktion für die ganze Vielfalt von Tätigkeiten in Online-, Print-, Radio- und Fernsehredaktionen geschult.

„In der 15-monatigen Ausbildungsphase legt die DJS großen Wert darauf, in praktischen Übungen das gesamte journalistische Handwerkszeug zu trainieren“, erläutert Schulleiterin Henriette Löwisch. Im Rahmen der Hörfunkausbildung produziert die Lehrredaktion derzeit eine mehrteilige Podcast-Serie, die sich an US-Vorbildern wie „This American Life“ orientiert. Kein reiner Rede-Podcast also, sondern ein aufwendig produziertes Storytelling-Format mit Reportergesprächen und Originaltönen.

Der aktuelle Jahrgangs-Podcast rückt dabei das Themenfeld „Atomkraft“ ins Blickfeld. Für die Folge „Atommüll“ besuchten kürzlich die DJS-Schülerinnen Carolin Rückl und Pia Saunders den BGZ-Standort Isar, um im Gespräch mit Standortkommunikator Stefan Mirbeth und LdZ Markus Luginger über die Aufgaben der BGZ sowie die Sicherheit der atomaren Abfälle in der Zwischenlagerung zu sprechen. Im Interview informierte Mirbeth auch über die proaktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BGZ und erläuterte die Informations- und Dialogangebote an den Standortgemeinden.

Die aufgezeichneten Antworten fließen nun – entsprechend dem Podcast-Konzept und nach entsprechender journalistischer Montage – in die Folge ein. Wann und wo der fertig produzierte Podcast ausgestrahlt wird, steht derzeit noch nicht fest. Denn auch die eigenverantwortliche Vermarktung des Formats durch die DJS-Schüler*innen ist Bestandteil der Übungseinheit.

Meldepflichtiges Ereignis im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg – Störung am Lastmesssystem des Lagerkrans

Die BGZ hat im Rahmen einer routinemäßigen wiederkehrenden Prüfung (WKP) der Krananlage in der Lagerhalle 2 des Zwischenlagers Philippsburg eine Störung des Lastmesssystems festgestellt. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Bei der Handhabung von Lasten mit dem Zwischenlagerkran werden diese über sogenannte Lastmessbolzen ermittelt. Wenn die gemessenen Werte an den unterschiedlichen Lastmessbolzen zu weit voneinander abweichen, wird dies von der Sicherheitssteuerung des Krans als Fehler erkannt. Solch ein Fehler ist bei der aktuellen Überprüfung aufgefallen. Der Kran war dabei nicht in Betrieb.

Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium Nr. N 2.1.1 und N 2.1.2) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).