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Digitaler Relaunch des Forums Zwischenlagerung im Frühjahr 2021
/in Pressemitteilung, StartseiteUrsprünglich hatte die Neuauflage des Forums Zwischenlagerung, bei dem Themen der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle diskutiert werden, bereits im Mai dieses Jahres in Essen stattfinden sollen. Die BGZ sah sich jedoch gezwungen, die Vorbereitungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst auf Eis zu legen. Eine geplante Verlegung der Veranstaltung in den Herbst dieses Jahres war aufgrund der bundesweiten Regelungen zur Minimierung des Infektionsrisikos ebenfalls nicht realisierbar.
Daher überarbeitet die BGZ das bisherige Format des Forums Zwischenlagerung zu einem Online-Konzept, in der Mitarbeiter*innen der BGZ, Vertreter*innen von Bürgerinitiativen, Behörden und wissenschaftlichen Institutionen sowie interessierte Bürger*innen ins Gespräch kommen.
Da diese Umstellung auf ein virtuelles Veranstaltungsformat mit intensiven Vorbereitungen einhergeht, soll das Forum Zwischenlagerung nun in neuer Form im Frühjahr 2021 an den Start gehen. Über den genauen Termin wird die Gesellschaft rechtzeitig informieren.
Zum Auftakt ist ein Live-Diskussionsformat geplant, bei dem Menschen aus dem ganzen Land mitreden können. Doch bei diesem Event soll es nicht bleiben. Dr. Ewold Seeba, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGZ zu den Plänen des Unternehmens: „Die Digitalisierung des Forums Zwischenlagerung ist natürlich aus der Not geboren, wie so viele digitale Formate in Zeiten von Corona. Aber wir wollen das auch als eine Chance sehen. Für uns reicht es nicht mehr aus, einmal im Jahr mit den Menschen für ein paar Stunden über unsere Arbeit zu reden, wir wollen jederzeit mit allen Interessierten und Expert*innen in Kontakt bleiben. Deshalb wollen wir das Forum Zwischenlagerung zu einer dauerhaften Plattform der Debatte ausbauen.“
Sobald es die Pandemiesituation zulässt, wird die BGZ aber zusätzlich zu den Online-Angeboten auch wieder ein Forum Zwischenlagerung als analoge Veranstaltung vor Ort anbieten.
Hintergrund: Das Forum Zwischenlagerung wurde erstmals im Juni 2018 vom damaligen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) – heute BASE – veranstaltet. Ziel der Reihe ist es, einen Dialog zwischen Genehmigungsbehörde, Betreibern, Sachverständigen und der interessierten Öffentlichkeit zu organisieren. Eine zweite Veranstaltung fand bereits im November 2018 stand. Auf dem dritten Treffen im September 2019 übergab das BASE das Format in die Hände der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung in Essen.
MdL Ruth Müller (SPD) informierte sich über das Zwischenlager Isar
/in Pressemitteilung, StartseiteDie Hauptsorge der niederbayerischen SPD-Abgeordneten, die Mitglied im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags ist: „Das Zwischenlager unweit von Niederaichbach darf kein ‚de facto‘-Endlager werden!“ Auch wenn durch das Konzept der trockenen Zwischenlagerung der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden könne, sei die Lagerung der Abfälle am Standort Isar nur bis zu deren Ablieferung an ein Endlager bestimmt. „Das ist Teil der vereinbarten Strategie für den Atomausstieg und diese Zusagen müssen eingehalten werden“, so MdL Ruth Müller.
„Der Ausstieg aus der Atomkraft war gesellschaftlicher Konsens und ich bin froh, dass der Ausbau der regenerativen Energien voranschreitet“, zeigt sich die Abgeordnete zufrieden. Allerdings sollte allen bewusst sein, dass der entstandene atomare Abfall für eine lange Zeit zuerst sicher zwischengelagert und dann in ein tiefengeologisches Endlager entsorgt werden müsse. „Und auch dafür muss unsere Generation Verantwortung übernehmen!“
Deshalb müsse man neben der rein wissenschaftlichen Auswahl des Endlagerstandortes auch zur völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Abfällen aus dem Ausland stehen. „Deutschland hat hier nicht nur eine moralische Pflicht, sondern muss verlässlich seine Verträge erfüllen. Schließlich hat auch unsere Region ihre positive Wirtschaftsentwicklung der Bereitstellung von Energie zu verdanken“, ist sich die niederbayerische Abgeordnete bewusst.
Vor dem Hintergrund einer notwendigen verlängerten Zwischenlagerung am Standort Isar informierte sich MdL Ruth Müller auch darüber, mit welchem Zeithorizont die BGZ als Betreiberin der Anlage rechnet. Nach dem Atomgesetz ist die Genehmigung für die Aufbewahrung von Brennelementen im Zwischenlager auf 40 Jahre befristet, am Standort Isar demnach bis 2047.
Gemäß Standortauswahlgesetz soll das Endlager für hochradioaktive Abfälle zur Mitte des Jahrhunderts seinen Betrieb aufnehmen. Dazu erklärte BGZ-Sprecher Stefan Mirbeth, dass man sich schon heute darauf vorbereite, die Sicherheit der Zwischenlagerung auch über das Jahr 2047 hinaus nachzuweisen. Unter anderem ist die BGZ an Forschungsprojekten zur verlängerten Zwischenlagerung beteiligt.
Abschließend informierte Mirbeth darüber, dass die BGZ den offenen Dialog mit allen an der Zwischenlagerung Interessierten künftig ausbauen und intensivieren werde. „Einen regelmäßigen Austausch mit einem direkten Ansprechpartner begrüße ich sehr“, freute sich die Abgeordnete über das Kommunikationsangebot der BGZ.
Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle
/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, StartseiteDer sichere Einschluss des radioaktiven Inventars ist gegeben. Die Kontaminationsfreiheit des abgestürzten Behälters wurde durch so genannte Wischtests und weitere Messungen kontrolliert und festgestellt. In dem Behälter aus Beton befindet sich ein 400l-Edelstahlfass gefüllt mit Verdampferkonzentrat aus dem Atomkraftwerk Biblis.
Jeweils bis zu drei Behälter stehen im Zwischenlager übereinander gestapelt. Während des Abhebens eines in der dritten Lage stehenden Behälters durch einen Gabelstapler kam es zum Absturz auf den Hallenboden. Dabei wurde der Beton des abgestürzten Behälters sowie die darunter stehenden beiden Behälter beschädigt, ebenso wie der Hallenboden am Aufprallpunkt. Es wurde niemand verletzt.
Die BGZ hat bis zur vollständigen Klärung der Absturzursache veranlasst, dass in dem Abfallzwischenlager 1 in Biblis keine weiteren Abfallgebinde bewegt werden. Eine Expertengruppe wird die Handlungsabläufe und Handhabungseinrichtungen analysieren und bewerten.
Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium N 2.2.3 der Anlage 6 der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“). Die BGZ wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.