BGZ informiert bei Forum Zwischenlagerung des BfE

Auf Einladung des Bundes­amtes für die Sicherheit der nuklearen Entsor­gung (BASE) hat die BGZ am Auf­takt­termin des „Forums Zwischen­lage­rung“ in Berlin teil­genommen, einer durch das BfE ins Leben geru­fenen Reihe von Dialog­veranstal­tungen.

Am 25. Juni informierte Dr. Matthias Heck die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums darüber, wie die BGZ den sicheren Betrieb ihrer Zwischenlager gewährleistet. In einem weiteren Impulsvortrag berichtete Burghard Rosen über die Informationsangebote, mit denen die BGZ seit ihrem Bestehen den Dialog mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sucht. Beide Referenten der BGZ beantworteten im Anschluss an ihre Ausführungen zahlreiche Fragen der Gäste und diskutierten deren Anmerkungen rund um das Thema Sicherheit bei der Zwischenlagerung.

Einen ausführlichen Bericht über die Auftaktveranstaltung hat das BASE auf seiner Internet­seite veröffentlicht.

Gorleben: Standortbürgermeister zu Gast bei der BGZ

Die Bürgermeister der Arbeitsgemeinschaft von Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen in Deutschland (ASKETA) haben sich zu ihrer Jahrestagung im niedersächsischen Wendland getroffen. In Gorleben tauschten sie sich mit Vertretern der BGZ aus und besichtigten die dortigen Anlagen zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle.

Im Info-Haus stellte Burghard Rosen (BGZ) den Gästen zunächst das Unternehmen mit seinen Aufgaben vor. Dr. Michael Hoffmann (BGZ) berichtete den ASKETA-Mitgliedern über den aktuellen Stand der organisatorischen und technischen Vorbereitungen zur Übertragung der Standort-Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen auf die BGZ im Januar 2019. Ihre Fragen und Erwartungen hierzu erörterten die kommunalpolitisch Verantwortlichen der deutschen Kernkraftwerksstandorte daran anknüpfend im Gespräch mit den beiden Referenten sowie mit Charl Liebich und Tobias Schmidt (beide BGZ).

Anschließend besichtigten die Besucher sowohl das Zwischenlager Gorleben für hochradioaktive Abfälle wie auch das Abfalllager Gorleben, in dem schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufbewahrt werden. Hier gewannen sie eigene Eindrücke von Kompetenz und Erfahrung der BGZ beim Betrieb von Zwischenlagern.

Gorleben: Atomrechtliche Genehmigung zur Nachrüstung liegt vor

Das Bundesamt für kern­techni­sche Ent­sorgungs­sicher­heit (BfE) als zuständige atom­recht­liche Geneh­migungs­behörde hat der BGZ die sechste Ände­rungs­geneh­migung für das Zwischen­lager Gorleben erteilt. Diese Geneh­migung ist eine der Voraus­setzun­gen für Nach­rüstun­gen in der Anlagen­sicherung. Hierzu gehört der Bau zusätz­licher, von außen sichtbarer Wände am Zwischen­lager­gebäude.

Neben der atomrechtlichen Genehmigung ist für die BGZ zusätzlich auch eine baurechtliche Genehmigung des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich, um die Maßnahmen umsetzen zu können. Diese baurechtliche Genehmigung steht derzeit noch aus. Sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen wird die BGZ das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen in die Wege leiten.

Genutzt wird das Zwischenlager Gorleben für die Aufbewahrung von Behältern mit hochradioaktiven Abfällen (Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie Glaskokillen mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland).

Hintergrundinformationen zur der Nachrüstung finden sich auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums: www.bmu.de/WS1739/