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SPD-Kreistagsfraktion besucht Zwischenlager Gorleben
/in Aktuelles, Pressemitteilung, StartseiteBei dem Rundgang durch die Anlage erhielten die Politiker*innen Einblicke darin, wie die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in Gorleben gewährleistet wird. Für die Zwischenlagerung über den bisher genehmigten Zeitraum hinaus ist eine neue Genehmigung erforderlich. „Die BGZ sieht derzeit vor, diese in 2026 zu beantragen und die technischen Fragen, etwa zur Alterung der Behälter und der darin eingeschlossenen Abfälle, zu beantworten“, sagte BGZ-Standortkommunikator Dr. Tristan Zielinski. „Dabei werden wir die Öffentlichkeit weiterhin einbeziehen und über das gesetzliche Maß hinaus beteiligen“.
Nach der Besichtigung erklärte SPD-Fraktionsvorsitzende Kerstin Peters: „Als Kreistagsabgeordnete setze ich mich für bestmögliche Sicherheitsstandards in der nuklearen Entsorgung ein. Wir fühlen uns von der BGZ gut über die Zwischenlagerung informiert. Jetzt ist es wichtig, die Bürger*innen frühzeitig bei der neuen Genehmigung in Gorleben einzubinden.“
Ein weiteres Thema waren die Baumaßnahmen am Zwischenlager. Die BGZ errichtet eine Schutzwand rund um die Halle mit den hochradioaktiven Abfällen und eine neue Sicherungszentrale für die Überwachung des Geländes. Letztere ist gleichzeitig eine Voraussetzung für den Rückbau der Pilotkonditionierungsanlage. „In der Anlage sollte erprobt werden, wie radioaktive Abfälle für ein Endlager verpackt werden können“, so Standortsprecher Dr. Tristan Zielinski. „Sie ging nie in den eigentlichen Betrieb und ist durch den Neustart des Endlagersuchverfahrens obsolet.“
Kreistagsabgeordneter Norbert Schwidder ergänzte: „Wir begrüßen es, dass die BGZ die Voraussetzungen für die Stilllegung der PKA schafft. Mit dem Abriss der Anlage verschwindet ein weiteres Relikt aus der Zeit, in der Gorleben aus politischen Gründen als Standort für ein Endlager untersucht wurde. Als SPD-Fraktion werden wir die baulichen Veränderungen am Zwischenlager weiterhin kritisch begleiten.“
Hintergrund:
Die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da erst Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Dekaden dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.
SPD-Abgeordnete besuchen Zwischenlager Grohnde
/in Aktuelles, Pressemitteilung, StartseiteBei einem Rundgang durch die Anlage erhielten die Abgeordneten Einblicke darin, wie die sichere Aufbewahrung der Abfälle in Grohnde gewährleistet wird. Zudem informierten sich die Besucher*innen über die Vorbereitungen der BGZ auf die verlängerte Zwischenlagerung. „Wir werden rechtzeitig neue Genehmigungen für alle Zwischenlager beantragen und dabei die Öffentlichkeit frühzeitig und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus beteiligen“, sagte die BGZ-Geschäftsführerin Bettina Hesse. Grundlage für die neuen Genehmigungen sei das umfangreiche Forschungsprogramm, in dem die BGZ unter anderem Alterungseffekte der Behälter und der Brennelemente untersuche. „Wir sind davon überzeugt, dass die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle auch über den bisher genehmigten Zeitraum von 40 Jahren gewährleistet werden kann“, so Hesse.
Nach der Besichtigung erklärte Johannes Schraps MdB: „Weil die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle bedauerlicherweise länger dauert als ursprünglich geplant, kommt der Zwischenlagerung eine besondere Bedeutung zu. Wir konnten uns heute davon überzeugen, mit welcher Expertise und Gewissenhaftigkeit die BGZ ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nachkommt.“
„Hohe Sicherheitsstandards sind dabei für uns essenziell – der Schutz unserer Bürger*innen und der Umwelt muss stets an oberster Stelle stehen“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann und ergänzte: „Als Region sind wir unserer Verantwortung in Bezug auf die Nutzung der Kernenergie und ihrer Folgen stets nachgekommen und tun dies auch weiterhin. Wir haben aber auch eine klare Erwartungshaltung: Zum einen müssen auch andere Regionen anfangen, Verantwortung, insbesondere für den entstandenen Atommüll, zu übernehmen. Zum anderen müssen im Hinblick auf finanzielle Entschädigungen die regionalen Belastungen der letzten Jahre und Jahrzehnte vollumfänglich, gerecht und fair in den Blick genommen werden.“
Ein weiteres Thema bei dem Besuch waren die Vorbereitungen der BGZ auf den vom Kernkraftwerk unabhängigen Betrieb des Zwischenlagers. So errichtet das bundeseigene Unternehmen seit Anfang dieses Jahres ein neues Funktionsgebäude, um das Zwischenlager auch nach dem Rückbau des Kraftwerks weiter sicher betreiben zu können. Außerdem gaben die Expert*innen der BGZ einen Ausblick auf künftige Einlagerungen von CASTOR-Behältern aus dem Kernkraftwerk Grohnde: Nach deren Abschluss werden rund Dreiviertel der 100 Stellplätze im Lagergebäude belegt sein.
Hintergrund:
Die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Grohnde läuft im Jahr 2046 aus. Derzeit bewahrt die BGZ dort 59 CASTOR-Behälter auf. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Dekaden dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.
Zwischenlager Philippsburg: Kurzzeitiger Ausfall der Kransteuerung
/in Aktuelles, Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, StartseiteBei einer routinemäßigen Kontrolle erkannten BGZ-Mitarbeitende die Störung. Nachdem sie das defekte Modul ausgetauscht hatten, stand der Kran wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).