Kerntechnische Anlagen: BGZ übernimmt Notfall-Vorsorge
ESSEN/KARLSRUHE – Bei einem Notfall in einer kerntechnischen Anlage unterstützt die Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (KHG) den Betreiber beim Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Diese wichtige Aufgabe ist nun in staatlicher Hand. Die bundeseigene BGZ hat die Mehrheitsanteile der KHG übernommen.
So hält die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH seit Jahresbeginn 92,2 Prozent der KHG-Anteile. Weitere Gesellschafter sind die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) und die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE). „Mit der Übernahme der Mehrheitsanteile durch die BGZ als bundeseigenes Unternehmen ist die Finanzierung und Durchführung der Notfallvorsorge in kerntechnischen Anlagen in Deutschland langfristig gesichert“, sagt Lars Köbler, Geschäftsführer der KHG und kaufmännischer Geschäftsführer der BGZ.
Aufgabe der KHG mit Sitz in Eggenstein-Leopoldshafen bei Karlsruhe ist es, die Folgen von potentiellen Notfällen in kerntechnischen Anlagen einzudämmen und zu beseitigen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Dafür verfügt das Unternehmen über speziell ausgebildetes Personal und eine umfangreiche technische Ausrüstung. Darüber hinaus sind 140 speziell geschulte externe Fachkräfte an der Technik der KHG ausgebildet und in eine 24/7-Rufbereitschaft eingebunden.
Hintergrund:
Betreiber von kerntechnischen Anlagen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine technische und personelle Vorsorge für den Notfall zu treffen. Im Rahmen dieser Vorsorge unterstützt die Kerntechnische Hilfsdienst GmbH die BGZ als Betreiberin kerntechnischer Anlagen. Die KHG wird von ihren Gesellschaftern beauftragt, stellt ihre Dienstleistungen auf Anforderung aber auch Dritten, zum Beispiel Behörden, zur Verfügung. Weitere Informationen zur KHG und ihren Aufgaben finden Sie hier.